Verdrängt in Berlin: Folge 18 – Gerichtsurteil und Widerstand

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Inzwischen ist auch die schriftliche Urteilsbegründung im Räumungsverfahren der WG eingetroffen. Obwohl mit ihr mehrere Menschen auf die Straße gesetzt werden, macht sich Richter Ralf Reifenrath offensichtlich noch einen Spaß aus der Begründung. Abermals wird behauptet, dass die WG keine WG sei. Seine Begründung hierzu: „Es liegen aber keine Hinweise dazu vor, dass der ursprünglichen Vermieterin bewusst war oder sein musste, dass alle vier Zimmer getrennt bewohnt werden sollten, dass es keine Verwandtschaften gab und dass (zumal bei zwei Frauen und zwei Männern) keine Partnerschaften vorlagen.“ In den Augen des Richters heißt zwei Männer und zwei Frauen in einer Wohnung also automatsch zwei Pärchen; Vorstellungen wie in den 50er Jahren.

Doch nun zum eigentlichen Kündigungsgrund: dem Wasserschaden. Der Richter gab zu, dass es einen Schaden gab. Seiner Auffassung nach bestand aus drei Bestandteilen, 1. der Feuchtigkeit, 2. dem muffigen Geruch und 3. dem optischen Mangel. Ausschlaggebend für die Mietminderung ist hingegen vor allem Punkt 1. Doch da Feuchtigkeit vergeht, hätte die Nicht-WG die Mietminderung dem „Abtrocknungsgrad“ des Wasserschadens anpassen müssen. Nach dem Trocknen des Wasserschadens hätte die Miete laut Richter nicht mehr gemindert werden dürfen. Die optische Beeinträchtigungn und der muffige Geruch alleine würden keine Mietminderung rechtfertigen. Darüber macht Reifenrath auch noch einen Witz: „Das Gericht holt auch keinen Augenschein („Nasenschein“) betreffend den Geruch im Zimmer ein.“ Über diese Frechheit hinaus nahm der Richter die angebliche Abtrocknungszeit so kurz an, dass der Mietrückstand zwei Monatsmieten geradeso übersteigt. Das rechtfertigt seiner Meinung nach die fristlose Kündigung und die mögliche Zwangsräumung mit Polizeigewalt und all das ohne, dass er jemals die Wohnung oder den Schaden gesehen hätte.

Die Folgen der zweiten Staffel: Folge 10, Folge 11, Folge 12, Folge 13, Folge 14, Folge 15, Folge 16, Folge 17

Die Folgen der ersten Staffel: Folge 1, Folge 2, Folge 3 und 4, Folge 5, Folge 6, Folge 7, Folge 8, Folge 9.

Ferienwohnung am Maybachufer 19 in Berlin-Neukölln besetzt

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UPDATE: Gegen 20.00 Uhr hat die Berliner Polizei mit der, ihr eigenen Sensibilität, auf soziale Proteste reagiert. Sie schubsten und prügelten die Leute von der Haustür des Maybachufer 19 weg und quer über die Strasse. Im Verlauf der ganzen durchweg friedlichen Aktion wurden 29 Personen kurzerhand vorübergehend festgenommen und einige auf die Wache verschleppt. Unter anderem wurden Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs, Körperverletzung und Widerstands sowie Verstößen gegen das Waffen- und das Versammlungsgesetz verteilt. Die Aktivist_innen beendeten die Besetzung mit einer Spontandemonstration.

Presse:
Maybachufer: Polizei löst Besetzung einer Ferienwohnung auf
Aktivisten besetzen Ferienwohnung in Neukölln
Ferienwohnung in Neukölln besetzt
Aktivisten besetzen Ferienwohnung am Maybachufer

Fotos

Heute, Dienstag, den 3.5.2016, um 16.45 Uhr besetzten Aktivist*innen eine Ferienwohnung am Maybachufer 19 in Berlin-Neukölln. Das Bündnis Zwangsräumung Verhindern begrüßt diese Aktion und erklärt hierzu:

Zum 1. Mai läuft die Übergangsfrist der ZeckentfremdungsVerbotsVO aus – danach sind FEWO bis auf nicht eindeutig geregelte Genehmigungen illegal.

Das Bündnis „Zwangsräumung verhindern!“ hat Gewinner und Verlierer der ZweckentfremdungsVerbotsVO gefunden:

1. Die eigene Wohnung zu vermieten, wenn die/der Mieter*in in den Urlaub fährt – das hat nichts mit dem Profit an Wohnraum zu tun – Verlierer sind die Mieter*innen mit geringem Einkommen

2. Preiswert in Berlin Urlaub machen mit Kindern und Familie z.B. und dazu die Wohnung einer Familie nutzen, die gerade in Urlaub ist – auch das hat nichts mit Profit am Wohnraum zu tun – Verlierer sind die Urlauber mit Kind und Kegel und geringem Einkommen.

3. Menschen, die bis jetzt für einen Tagessatz von 22,- EUR, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in FEWO übernachtet haben, müssen zum 30. April raus sein – sie haben keine Chance, die „wieder dem Wohnungsmarkt zugeführte Wohnung“ als Mietverhältnis weiter zu führen, obwohl das für die Kommune um ein wesentliches preiswerter wäre – die Politik ist nicht in der Lage, das Naheliegende umzusetzen.

4. Dafür ermöglicht der Senat in Ermangelung eines eigenen Konzeptes den Bürger*innen ihren Nachbarn an zu scheißen und ihre Wut auf die Rollkoffer auszuleben – allein es hat keine Folgen, außer ein vergiftetes Nachbarschaftsverhältnis. Die Politik hat ein Interesse daran, Menschen gegeneinander auszuspielen.

5. Denn die großen Vermieter*innen der FEWOen haben längst Klage eingereicht und sich dafür den ehemaligen Präsidenten des Berliner Verfassungsgerichtes Helge Sodan als Rechtsbeistand geholt – und die Bezirkspolitiker*innen haben schon angekündigt, solange die Klage nicht entschieden wird, gibt es keine Bußgelder – Gewinner sind immer die Reichen!

6. Leerstand, der über 6 Monate geht und nicht zum Zwecke der Modernisierung genutzt wird, fällt übrigens auch unter die ZweckentfremdungsVerbotsVO – auf Leerstandsmelder zu finden.

FEWO – solange Wohnungen eine Ware sind, bleibt die Politik ein zahnloser Tiger! Sara Walther vom Bündnis Zwangsräumung verhindern sagt dazu: „Alles muss man selber machen! – aber wir kennen Viele, die genau darauf warten…“

Wir erinnern uns an Tom aus Staaken

Mit Trauer haben wir erfahren, dass Thomas Besuch aus Staaken verstorben ist. Tom war aktiv beim Bündnis Zwangsräumung Verhindern und in der Mieterini Staaken. Zudem war er selbst von einer Zwangsräumung betroffen, gegen die er sich wehrte.
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Im Frühling 2013 suchte Tom den Kontakt zum Bündnis Zwangsräumung Verhindern um sich Unterstützung gegen seine Zwangsräumung zu suchen. Tom wohnte damals im Pillnitzer Weg, wo die Ypsilon-Liegenschafts-Verwaltungs-GmbH ihr Unwesen trieb. Tom war nicht der einzige in seiner Wohnanlage, der vor dem Verlust seines Wohnraums stand.

Zusammen mit dem Bündnis organisierte Tom Kundgebungen und informierte die Nachbarschaft. Er suchte zudem den Kontakt zu weiteren Aktiven in Staaken. Mehrfach lud er zu sich nach Hause ein und zusammen mit dem Videokollektiv ohnepunktundkomma drehte er einen Bericht im Vorfeld seiner Zwangsräumung.

Am 15. Juli wurde Tom dann zwangsgeräumt. Rund 70 Aktive und Nachbar*innen konnten die Polizei zwar zwei Stunden lang aufhalten, am Ende wurde die Zwangsräumung dann aber von einer Einsatzhundertschaft durchgeprügelt. Tom musste danach in ein Wohnungslosenheim ziehen.

Wir erinnern uns an Tom als unermüdlichen Mietaktivisten, der trotz seiner eigenen Lage stets auch das Schicksal aller anderen Betroffenen von Zwangsräumung und Verdrängung im Blick hatte. So wurde er nicht Müde, immer wieder zu betonen, dass er seine eigene Zwangsräumung wahrscheinlich nicht mehr verhindern könne, aber mit seinem Protest andere Mieter*innen ermutigen wolle. Denn nur mit lautem Protest könne sich etwas gegen Zwangsräumungen, steigende Mieten und Verdrängung in Bewegung setzen. Und für diesen Protest setzte er sich mit seiner ganz besonderen Berliner Schnauze ein.

Mit seinem aktiv Werden hat Tom im Staaken einen der wenigen Mieterproteste in den Berliner Randgebieten in Gang gesetzt. Nicht zuletzt durch ihn haben weitere Räumungen in Spandau in der Folgezeit Aufmerksamkeit bekommen. Tom hat uns mit seinem Protest noch einmal darauf hingewiesen, dass Verdrängung eben kein Phänomen ist, was den klassischen Innenstadtbezirken vorbehalten ist, sondern überall in der Stadt Menschen trifft.

Wir werden Toms Engagement genauso in Erinnerung behalten wie seine unbeugsame Haltung und unsere gemeinsamen Momente in Staaken!

Tom starb am 18.2.2016.

Cafe gegen Zwangsräumung am So., 24.4. um 15 Uhr am Kotti

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Am Sonntag, den 24.4., um 15 Uhr ist wieder Cafe gegen Zwangsräumung

Das selbst­or­ga­ni­sier­te Café findet jeden letzten Sonntag im Monat um 15 Uhr in der Protesthütte (Gecekondu) am Kotti statt. Das Gecekondu ist Ecke Skalitzer und Admiralstrasse.

Hier kann man an­de­re von Zwangs­räu­mung be­trof­fe­ne Leute bei Kaf­fee und Ku­chen ken­nen­ler­nen, sich ge­mein­sam über Er­fah­run­gen aus­tau­schen und auch Leute fin­den, die sich ge­mein­sam, selbst­or­ga­ni­siert gegen ihre Zwangs­räu­mung weh­ren wol­len. Kommt vorbei!

HG/M99 bleibt! Zwangsräumung verhindern!

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Berlin Kurfürstendamm 14.04.2016

(Bericht und Foto von Oliver Feldhaus)

So kämpferisch wie dialogbereit zeigte sich heute Hans-Georg Lindenau (r.), Inhaber des „M99 – Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf“ in der Manteuffelstraße, auf einer Kundgebung auf dem Kudamm.

Am 3.3.2016 hatte der Eigentümer des Hauses Frederick Hellmann durch seinen Anwalt Wollmann die Verhandlungen um den Verbleib von HG und des „#‎M99 – Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf“ in der Manteuffelstraße abgebrochen. Seitdem besteht Räumungsgefahr.

Wie das „Bündnis Zwangsräumung verhindern“ erklärte, sollte mit der Kundgebung am Kudamm und der Übergabe einer Unterstüzerliste im Laden Hellmann Mens Wear am Kurfürstendamm 53 „der stotternden Motor des Dialogs wieder in Gang“ gesetzt werden. Eigentümer Frederick Hellmann wurde aufgefordert, die Kündigung und Räumungsandrohung des „M99 – Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf“ zurückzunehmen und den Dialog mit HG wieder aufzunehmen.

Hans-Georg Lindenau erfahre enormen Zuspruch und überwältigende Unterstützung in seinem Kiez. So hätten innerhalb kürzester Zeit bereits 99 Läden der Nachbarschaft schriftlich ihre Solidarität mit dem „M99 – Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf“ erklärt, heißt es vom Bündnis.

Für den Eigentümer bedeutet Güteverhandlung: wann bist du raus?

Am Donnerstag, den 14.04.2016 lud das Amtsgericht Neukölln zur Güteverhandlung wegen einer Kündigung in der Karl-Marx-Straße. Die Richterin war sichtlich überrascht über das große öffentliche Interesse. Der Zuschauerraum war voll, mehr als ein Dutzend Leute waren gekommen.

Der Anwalt der Eigentümer NaKo Hausverwaltung machte von Anfang an klar, dass für ihn Güteverhandlung nur bedeutet über die Modalitäten der Wohnungsräumung zu verhandeln. Da war die Richterin schon wieder überrascht. Und noch mehr als der Anwalt nicht aufhörte, neben dem Kündigungsgrund Mietschulden, die aber längst bezahlt sind, wahllos weitere nach zu schieben. Deswegen fällte sie noch kein Urteil.

Am Tag davor wollte die NaKo Hausverwaltung bereits eine 7-köpfige Familie aus ihrer Wohnung, ebenfalls in der Karl-Marx-Straße, räumen lassen. Dies konnte juristisch abgewehrt werden. Außerdem gab es im Umfeld der von der NaKo Hausverwaltung verwalteten Gebäude noch mehrere Briefe und Androhungen von Mieterhöhungen sowie Kündigungen, wie uns von verschiedenen Seiten berichtet wurde. Ist all das Zufall oder will die NaKo ohne Rücksicht auf die Mieter_innen am Neuköllner Immobilienboom profitieren und kräftig absahnen?

Da werden wir wohl ein Auge drauf haben müssen.

Do. 14.4. – Kommt zur Gerichtsverhandlung!

Am Donnerstag, den 14.04.2016 um 10:15 Uhr im Saal 228a im Amtsgericht Neukölln in der Karl-Marx-Straße 77/79 wird es zur Verhandlung für die Wohnung in der Karl-Marx-Straße 174 kommen.

Die NaKo-Hausverwaltung will aus Profitgründen den Mieter der Wohnung Räumen lassen, aufgrund von schon bezahlten Mietschulden. Diese Kündigung reiht sich ein in weitere Kündigungen innerhalb des Hauses und Räumungen der NaKo in anderen Mietshäusern. In einem anderen Haus in der Karl-Marx-Straße konnte eine Zwangsräumung gerade noch mit juristischen Mitteln abgewendet werden. Die NaKo versucht dadurch ihren Profit mit ihren Mietwohnungen durch geringste Mittel zu erhöhen.

Keine Miete! Keine Räumung! Wohnraum für alle!

Und danach um 17.00 Uhr dann zu HG/M99: Übergabe Unterstützer_innen-Liste und Kundgebung

HG/M99: Übergabe Unterstützer_innen-Liste und Kundgebung

Übergabe Unterstützer_innen-Liste und Kundgebung
Donnerstag, 14.04.2016
17.00 Uhr Kundgebung
17.30 Uhr Übergabe Unterstützer_innen-Liste an den Eigentümer
Georg-Grosz-Platz (Kurfürstendamm Ecke Schlüterstraße)

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Am 3.3.2016 hat der Eigentümer Frederick Hellmann durch seinen Anwalt Wollmann die Verhandlungen um den Verbleib von HG und des „M99 – Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf“ in der Manteuffelstraße abgebrochen. Seitdem besteht Räumungsgefahr.

Begründet hat er den Abbruch der Verhandlungen mit ominösen Andeutungen einer Bedrohungslage in der sich der Eigentümer befände. Wir stellen hier klar fest, dass es der Eigentümer Frederick Hellmann ist, der HG bedroht. Und zwar sowohl in seiner beruflichen wie privaten Existenz!

Wir fordern den Eigentümer Frederick Hellmann auf, die Kündigung und Räumungsandrohung des „M99 – Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf“ zurückzunehmen und den Dialog mit HG wieder aufzunehmen.

Und das fordern nicht nur wir. HG/M99 erhält eine überwältigende Solidarität im Kiez und darüber hinaus. So erklärten innerhalb kürzester Zeit 99 Läden der Nachbarschaft schriftlich ihre Solidarität. Diese Unterstützer_innen-Liste wollen wir im Anschluss der Kundgebung um 17.30 Uhr dem Eigentümer Frederick Hellmann übergeben. Dies haben wir ihm in unserem offenem Brief „Für eine Ende der Bedrohung – Rückkehr zum Dialog“ schriftlich angekündigt.

Kommt zur Übergabe der Unterstützer_innen-Liste und zur Kundgebung! Seid solidarisch mit HG/M99!

HG/M99 – Offener Brief: Für eine Ende der Bedrohung – Rückkehr zum Dialog

Sehr geehrter Herr Frederick Hellmann,

mit Erstaunen mussten wir, das Bündnis Zwangsräumung verhindern, erfahren, dass Sie oder vielmehr ihr Anwalt Herr Wollmann, die Verhandlungen mit Hans-Georg Lindenau, dem Inhaber des „M99 – Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf“ am 03.03.2016 für beendet erklärt haben.

Herr Wollmann begründete dies mit ominösen Andeutungen einer Bedrohungslage in der sie sich befänden. Herr Frederick Hellmann, wir müssen hier ganz klar feststellen, dass sie es sind, der Hans-Georg Lindenau bedroht, und zwar sowohl in seiner beruflichen wie privaten Existenz!

Hans-Georg Lindenau hat seit über dreißig Jahren den „M99 – Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf“ aufgebaut und es in einzigartiger Weise geschafft sich, trotz seiner schweren Behinderung, die ihn an den Rollstuhl fesselt, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Einen adäquaten Laden bei der jetzigen Situation auf dem Berliner Immobilienmarkt zu finden ist schier unmöglich. Dies bestätigte auch die Behindertenbeauftragte des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg Frau Ehrlichmann, die bei der Verhandlung am 03.03. anwesend war.

Dass sie das Lebenswerk von Hans-Georg Lindenau jetzt zerstören wollen, übersteigt unsere Vorstellungskraft. Gerne gehen wir von der Annahme aus, dass sie durch ihren übereifrigen Anwalt Herrn Wollmann nur schlecht beraten sind. Sie haben selbst mehrere Läden und haben deren Umsatz in der TextilWirtschaft 38 vom 22.09.2011 „grob mit 80 bis 90 Mill. Euro“ angegeben. Da dürfte wohl ein erklecklicher Gewinn übrig bleiben, und es ist offensichtlich, dass sie nicht darauf angewiesen sind diesen durch die Zwangsräumung eines Rollstuhlfahrers noch zu steigern.

Wie ihnen sicher bekannt ist, ist der „M99 – Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf“ weit über Berlin hinaus bekannt, und das nicht nur in der sogenannten „linken Szene“. Hans-Georg Lindenau erfährt enormen Zuspruch und überwältigende Unterstützung in seinem Kiez. So haben innerhalb kürzester Zeit bereits 99 Läden der Nachbarschaft schriftlich ihre Solidarität mit dem „M99 – Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf“ erklärt.

Wir werden ihnen diese Unterstützer_innenliste, 99 für M99, anlässlich einer Kundgebung auf dem Georg-Grosz-Platz, am Donnerstag, den 14.04.2016 um 17.30 Uhr persönlich in ihrem Laden Hellmann Mens Wear am Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin übergeben. Wir sind guten Mutes den stotternden Motor des Dialogs damit wieder in Gang zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Bündnis Zwangsräumung verhindern

Verdrängt in Berlin: Folge 17 – Im Namen des Volkes

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Eigentlich fing der zweite Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Wedding für die WG ganz gut an. Der Richter stellte fest, dass die Mietminderung wegen der maroden Fenster in Ordnung war. Auch gegen die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nach unten hatte er nichts einzuwenden. Selbst als er der absurden Auffassung der Vermieterin zustimmte, dass es sich bei der WG nicht um eine WG handelt, war noch alles im grünen Bereich. Denn der angemeldete Austausch von Mieter*innen ohne Zustimmung der Hauseigentümer oder der Verwaltung ist kein Kündigungsgrund. Dennoch ist die WG jetzt also offiziell eine Nicht-WG.

Die Probleme begannen jedoch bei der rechtlichen Betrachtung des Wasserschadens. Diesen Schaden hielt der Richter leider für nicht ausreichend bewiesen. Die Flecken an der Wand, welche die Vermieterin nach eigenen Angaben übermalern ließ, hätten auch ohne den beschriebenen Wasserschaden zustande kommen können. Leider konnte der Wasserschaden selbst nicht als Zeuge vor Gericht erscheinen, denn er ist ja inzwischen übermalert. Dennoch hätte es noch einige Beweise für den Schaden gegeben. Der Richter wollte sie jedoch aufgrund prozessualer Winkelzüge nicht mehr zur Kenntnis nehmen. So hatte der Anwalt der Nicht-WG ihn vorher schriftlich um eine Einschätzung gebeten, ob die vorgebrachten Beweise ausreichen. Trotz dieser Bitte und obwohl er zu solchen richterlichen Hinweisen verpflichtet ist, hat der Richter geschwiegen, um beim Prozess zu behaupten, die Beweise würden nicht ausreichen.

Dementsprechend wurde die Nicht-WG am 18.03. „im Namen des Volkes“ zur Räumung ihrer Wohnung zum 30.6.2016 verurteilt. Doch der Kampf ist noch nicht vorbei. Der neue Mieter kann noch Widerspruch gegen das Urteil einlegen und den anderen steht noch die Berufung offen.

Die Folgen der zweiten Staffel: Folge 10, Folge 11, Folge 12, Folge 13, Folge 14, Folge 15, , Folge 16

Die Folgen der ersten Staffel: Folge 1, Folge 2, Folge 3 und 4, Folge 5, Folge 6, Folge 7, Folge 8, Folge 9.