Dokumentation: Alltagskämpfe und Organisierung Berlin, 19.-21.06.2015

Bildschirmfoto 2016-11-30 um 10.55.02Aus unserer zweieinhalbjährigen Praxis und einigen Treffen mit befreundeten Gruppen entstand die Idee, ein Treffen unter dem Titel „Alltagskämpfe und Organisierung“ in Berlin zu veranstalten. Wir wollten uns Zeit nehmen, uns kennenzulernen, auszutauschen und weiterzubilden. Dafur wollten wir Workshops zu Themen zu machen, die sonst eher untergehen: Praktische Fähigkeiten vermitteln, Erfahrungen teilen und auch Gruppenprozesse und „Organisationsweisen“ reflektieren.
Der Einladung gefolgt sind am Ende 15 Gruppen aus vier verschiedenen Ländern. Diese Dokumentation trägt verschiedene Berichte, Protokolle und Fotos des Wochenendes zusammen. Wir hoffen, dass sie fuür die politische Arbeit anregend sein kann. Wir haben auf jeden Fall festgestellt, dass wir voneinander sehr viel lernen können, wenn wir uns die Zeit nehmen, uns dafür zu treffen.
Die Dokumentation kann hier heruntergeladen werden.

Berlichingenstr. 12 // Kundgebung Do., 1.12. // 13 Uhr

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Kundgebung am Donnerstag, 1. Dezember 2016 um 13 Uhr
vor dem Firmensitz der Eigentümer der Berlichingenstraße 12
Ort: Kantstraße 30 in Berlin Charlottenburg
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Berlichingenstraße 12 Bleibt!
Wohnheim von wohnungslosen Männern räumungsbedroht

Die Berlichingenstraße 12 ist seit vielen Jahren ein Wohnheim für wohnungslose Männer, die dort jeder ein eigenes Zimmer bewohnen und eine Adresse haben, was für Wohnungslose eine wichtige Voraussetzung ist, um Transferleistungen beziehen zu können, wie auch bei der Jobsuche.

Die Eigentümer wollten mehr Geld verdienen, deswegen kündigten sie dem Betreiber und wollten mit einem neuen mit Geflüchteten das Vierfache vom bisherigen verdienen. Die Bewohner wehren sich zusammen mit einem Unterstützer*innenkreis dagegen und befinden sich nach wie vor in dem Haus. Die Bewohner weigern sich und erklären sich solidarisch mit Geflüchteten und wollen sich nicht gegenseitig ausspielen lassen.

Der Bezirk will mit einem neuen Betreiber das Wohnheim fortführen und eine Sanierung des Hauses selbsttätig durchzuführen, doch dies scheiterte bisher an der Betonhaltung der Eigentümer.

Wir stellen uns dem Räumungsansinnen der Eigentümer entgegen und wollen am 1. Dezember zusammen mit vielen vor dem Hauptsitz der Eigentümer in der Kantstraße 30 in Berlin-Charlottenburg eine kraftvolle Kundgebung mit sleep-in abhalten, um ihnen zu zeigen, dass die Bewohner nicht alleine sind und sie auffordern, das großzügige Angebot des Bezirkes anzunehmen.

Kundgebung am 1. Dezember 2016 um 13 Uhr
vor dem Firmensitz der Eigentümer der Berlichingenstraße 12
Ort: Kantstraße 30 in Berlin Charlottenburg

Bringt soviele Krachinstrumente, Kochtopfdeckel, Schlafuntensilien wie möglich mit.

Bündnis „Zwangsräumungen verhindern“ und
Runder Tisch gegen Gentrifizierung Moabit

Do., 24.11. // Zwangsräumung im Wrangelkiez verhindert

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Heute morgen konnte im Wrangelkiez, dank der Solidarität von 150 Nachbar*innen und Aktivist*innen, die Zwangsräumung eines Mieters verhindert werden. Der Mieter wohnt bereits seit 31 Jahren in der Wohnung. Vor einem Jahr hatte die „Düsseldorfer und Berliner Grundvermögen GmbH“ das Haus gekauft und sofort ein Räumungsverfahren eingeleitet, um die Wohnung anschließend teurer weiter vermieten zu können.

Die Gerichtsvollzieherin hatte sich für 11 Uhr angekündigt. Bereits am 10 Uhr waren ca. 100 Leute vor Ort. Sie blockierten die beiden Eingänge des Hauses und informierten die Anwohner*innen mit Flyern. Bis 10.30 Uhr waren es dann bereits 150 Leute, die laut Parolen skandierten. Die Gerichtsvollzieherin traute sich angesichts der Menge nicht mehr an das Haus. Sie wurde in einen Polizeibus verfrachtet und drehte mit diesem ein paar Runden im Kiez. Anscheinend war ihnen nicht klar, was sie mit der Situation anfangen sollten.

Die Polizei kam mit mehreren Wannen Verstärkung und die Hausverwaltung tauchte ebenso mit mehreren Figuren auf. Sie wollte sich erstmal im Cafe gegenüber die Zeit bei einem Kaffe vertreiben. Als das einige Leute nicht so einfach hinnehmen wollten, wurde ihnen der „ach so hippe“ Kiez doch etwas unheimlich und sie flüchteten sich lieber erstmal in Polizeischutz.

Auf Gesprächsangebote gingen sie nicht ein. Als Sara Walther vom Bündnis Zwangsräumung verhindern bei den Eigentümern anrief und sie darauf aufmerksam machen wollte, dass heute eine Zwangsräumung in einem ihrer Gebäude blockiert würde, wurde sie zunächst als Mietinteressentin wahrgenommen und ihr eine Besichtigung am selben Tag angeboten. Zwangsräumen und gleich zur Weitervermietung besichtigen lassen – zynischer gehts ja wohl nicht.

Einige Zeit war unklar, ob die Polizei versuchen wollte die Zwangsräumung mit Gewalt durchzusetzen. Dann tauchte aber der Leiter des Abschnitts 53, Richter, auf und erklärte die Gerichtsvollzieherin und der Anwalt der Eigentümer hätten sich darauf verständigt die Räumung abzublasen. Unter dem Jubel der Blockierer*innen wurde die freudige Nachricht per Megafon verkündet.

Wahrscheinlich hatte die Polizei der Gerichtsvollzieherin und den Eigentümern klargemacht, dass eine Räumung gegen 150 Leute vor Ort nicht so einfach durchzusetzen wäre. Zudem wurde bereits 2015  im Wrangelkiez eine Zwangsräumung durch eine Blockade verhindert. „Is ja geil, schon wieder eine Zwangsräumung im Wrangelkiez verhindert“, so C., eine langjährige Anwohnerin im Wrangelkiez, sichtlich erfreut darüber, dass ihr Kiez noch Widerstandspotenzial hat.

Danach löste sich die Blockade langsam auf. Vielleicht zu langsam, weil die Polizei, als schlechter Verlierer, noch einige Leute wegen absurder Vorwürfe in Gewahrsam nahm. Aber auch hier gilt wie bei Zwangsräumungen blockieren, keine_r bleibt allein! Wenn ihr Ärger mit der Polizei hattet, meldet euch unter zwangsraeumungverhindern@riseup.net und wir unterstützen euch.

Presse
Berliner Zeitung: Demonstranten verhindern Zwangsräumung in der Skalitzer Straße
Neues Deutschland: Zwangsräumung in Berlin-Kreuzberg verhindert
Taz: Wie aus dem Protest-Bilderbuch

Go-In bei Eigentümer der Cuvrybrache

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Am Dienstag, den 22.11.2016, besuchten um 17 Uhr ca. 20 Aktivist*innen das Hotel Amano in der Auguststraße in Berlin Mitte. Mittels Flyern, Sprechchören und Megafon brachten sie lautstark ihren Protest gegen die Bebauungspläne der Cuvrybrache im Berliner Wrangelkiez zum Ausdruck.

Der Miteigentümer des Hotels, Artur Süßkind, ist auch Eigentümer der Terra-Contor. Diesem Firmengeflecht mit mehr als 30 Einzelfirmen gehört auch die Cuvrybrache. Diese will er mit ca. 40.000 qm Bürofläche nach einem Bebauungsplan aus dem Jahre 2002 bebauen. Seine Idee die Cuvrybrache mit Luxuswohnungen zu bebauen zog er zurück, da er die, vom Senat im Gegenzug geforderten, 25 % bezahlbaren Wohnungen nicht bauen wollte.

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„Wir sind sowohl gegen die Bebauung mit Büros wie auch mit Luxuswohnungen“, sagt Sara Walther vom Bündnis Zwangsräumung verhindern. „Im Wrangelkiez, wie auch in anderen Berliner Innenstadtbezirken, braucht es Wohnungen, die sich Hartz IV Bezieher*innen und Menschen mit niedrigem Einkommen leisten können. Denn diese sind besonders von Verdrängung bedroht.“

Sowohl Büroflächen wie auch Luxuswohnungen werden die Mieten und damit den Verdrängungsdruck im Wrangelkiez weiter erhöhen. Bei Neuvermietungen gehört der Wrangelkiez bereits zu den teuersten Bezirken Berlins, sowohl bei Wohnungs- wie auch bei Gewerbemieten.

„Ich möchte nicht mehr zusehen wie in meinem Kiez nur noch Büros, schicke Cafés und Ferienwohnungen entstehen, während meine Nachbarn verdrängt werden“, so Jakob L., Bewohner der Wrangelstraße.

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Aber mit zunehmendem Druck steigt auch der Widerstand. Das zeigte im Sommer die breite Mobilisierung beim Kampf des Gemüseladens „Bizim Bakkal“ gegen seine Kündigung. Aber auch die Cuvrybrache hat eine jahrzehntelange Geschichte des Widerstandes. Dort wurde bereits ein Einkaufscenter und das BMW-Guggenheim-Lab verhindert, Veranstaltungen der Eigentümer gestört und eine mehrmonatige Besetzung durchgesetzt.

„Der Eigentümer muss wissen, der Kampf um die Cuvrybrache ist noch nicht vorbei,“ so Sara Walter weiter,“ aber es geht nicht nur um die Cuvrybrache. Billige und gute Wohnungen für Alle wird es erst geben, wenn Wohnungen keine Ware mehr sind.“

Berliner Zeitung: Protest für bezahlbaren Wohnraum 20 Aktivisten stürmen Amano-Hotel in Berlin-Mitte

Berlichingenstraße 12 bleibt!

Wohnheim von wohnungslosen Männern räumungsbedroht.

Die Berlichingenstraße 12 ist seit vielen Jahren ein Wohnheim für wohnungslose Männer, die dort jeder ein eigenes Zimmer bewohnen und eine Adresse haben, was für Wohnungslose eine wichtige Voraussetzung ist, um Transferleistungen beziehen zu können, wie auch bei der Jobsuche.

Das Gebäude wurde zu diesem Zweck an einen Betreiber durch die Eigentümer vermietet. Ende 2015 kündigten die Eigentümer der bisherigen Betreiberin zum 1. März 2016 und vermieteten an einen neuen Betreiber, der dort Flüchtlinge unterbringen wollte, um damit noch mehr Geld als die bisherigen 11 000 €/Monat zu verdienen.

Die Bewohner wehren sich zusammen mit einem Unterstützer*innenkreis dagegen und befinden sich nach wie vor in dem Haus. Sie leiten aus dem langjährigen Aufenthalt in der Berlichingenstraße ein Wohnrecht ab und weigerten sich, das Haus zu verlassen, gleichzeitig erklärten sie sich solidarisch mit Geflüchteten und wollen sich nicht gegenseitig ausspielen lassen. Diesem Ansinnen, Geflüchtete mit mehr Renditeaussichten unterzubringen, erteilte die Politik von Bezirk bis zum Senat eine Absage. Einzelne Bewohner wurden auf deren Wunsch unter großen Schwierigkeiten – Wohnheimplätze für wohnungslose Menschen sind in Berlin absolute Mangelware – in anderen Einrichtungen untergebracht.

Auch das Angebot des Bezirksamts, mit einem neuen Betreiber das Wohnheim fortzuführen und eine Sanierung des Hauses selbsttätig durchzuführen, scheiterte bisher an der Betonhaltung der Eigentümer. Gerald Bialek, Symcha Karolinski und Rafael Korenzecher und ihr verschachteltes Firmenimperium wollen scheinbar in ihrer profitmaximierenden Haltung bleiben. Stattdessen wurde sowohl gegen die ehemalige Eigentümerin der Betreiberfirma als auch gegen die Bewohner Räumungklage eingereicht.

Spannend wird es, ob das Gericht anerkennt, dass für die Bewohner auch das Mietrecht gilt, dann könnte sich daraus noch etwas mehr Spielraum ergeben. Für diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, könnte soz. Jederzeit eine Räumung bevorstehen.

Wir stellen uns dem Räumungsansinnen der Eigentümer entgegen und wollen am 1. Dezember zusammen mit vielen vor dem Hauptsitz der Eigentümer in der Kantstraße 30 in Berlin-Charlottenburg eine kraftvolle Kundgebung abhalten, um ihnen zu zeigen, dass die Bewohner nicht alleine sind und sie auffordern, das großzügige Angebot des Bezirkes anzunehmen.

Kundgebung am 1. Dezember 2016 um 13 Uhr vor dem Firmensitz der Eigentümer der Berlichingenstraße 12
Ort: Kantstraße 30 in Berlin Charlottenburg

Bringt soviele Krachinstrumente, Kochtopfdeckel und ähnliches wie möglich mit.
Bündnis „Zwangsräumungen verhindern“ und Runder Tisch gegen Gentrifizierung Moabit

HG/M99: Vertragsfreiheit und Eigentumsrecht

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Am heutigen Tag (Sonntag, 9. Oktober 2016) wohnt HG immer noch im M99 und betreibt dort seinen Laden; in bürgerlichen Begriffen: Er ist selbständiger Unternehmer, der seine bürgerliche Existenz ohne staatliche Unterstützung bestreitet. Dabei war die von Sarah und Frederick Hellmann betriebene Zwangsräumung von HG aus dem M99 doch für den 22.09.2016 angesetzt. Aber einen Tag vorher, am 21.09.2016, setzte Richter Grüter vom Landgericht Berlin die Zwangsräumung gegen HG einstweilen aus: In der Zwischenzeit soll ein Gutachten eingeholt werden, zur Klärung der Gefahr des Suizids durch HG als Reaktion auf die Zwangsräumung. Es liegen entsprechende Atteste verschiedener Einrichtungen vom 23.07., 18.08. und 15.09. diesen Jahres vor, die das Amtsgericht Tags zuvor nicht von der Rechtmäßigkeit eines Räumungsaufschubs überzeugt hatten.

In einem zweiten Absatz begründet Richter Grüters, warum dieser Aufschub gerechtfertigt ist, obwohl HG doch am 03.08.2016 in einem Räumungsvergleich unterschrieben hatte, den M99 bis zum 20.09.2016 zu räumen – und damals bereits durch das Attest des Vivantes Klinikums Neukölln vom 23.07.2016 um die Gefahr wissen konnte, möglicherweise im Fall der Zwangsräumung in Gefahr zu sein, Suizid zu begehen. Deswegen sei ein Verstoß HGs gegen die Grundsätze von Treu und Glauben festzustellen, die nach Richter Grüters auch das Zwangsräumungsvollstreckungsverfahren beherrschen.

Heißt: Eigentlich hätte HG den Räumungsvergleich gar nicht unterschreiben dürfen, sondern hätte den M99 gleich räumen müssen, weil er hätte wissen können, dass er den Vergleich möglicherweise nicht würde einhalten können, ohne sich dabei umzubringen. Die herrschende Rechtsprechung benutzt die Vorstellung, Verträge würden zwischen freien und gleichen Vertragspartnern geschlossen, auch wenn es sich um derart ungleichen Vertragspartner wie etwa MieterInnen und VermieterInnen handelt. Also hätte HG den Räumungsvergleich nicht unterschreiben und sich nicht später in der Beschwerde gegen die Zwangsräumung auf die Atteste berufen dürfen. Beides zu tun trägt ihm den Vorwurf des Missbrauch des Rechts ein, weshalb der bürgerlichen Rechtsprechung gilt: HG soll selbst juristischen Widerstand gegen seine Zwangsräumen unterlassen und eben gehen, auch wenn‘s die Existenz kostet.

Richter Grüter formulierte im dritten und letzten Absatz, aus welchen Gründen ein Räumungsaufschub für HG rechtlich nicht geboten ist: Der Umstand, dass HG bereits einen Vertrag auf einen neuen berollbaren Laden zum Wohnen und Arbeiten mit Bezugstermin 01.05.2017 unterschrieben hat, ist kein Grund für einen Aufschub der Zwangsräumung, weil HG im Räumungsurteil vom 26.02.2015 bereits „in Hinblick auf seine Behinderung eine großzügig bemessene Räumungsfrist bis zum 31.12.2015 gewährt“ worden sei. „Seitdem sind bereits wieder 9 Monate verstrichen.“ Sarah und Frederick Hellmann, die „ob mit oder ohne Zutun des Schuldners [gemeint ist HG] kann dahinstehen – von sogenannten Kiezbewohnern unter erheblichen Druck gesetzt werden, ist nicht zuzumuten, nochmals sieben Monate mit der Räumung zuzuwarten“. Die bürgerliche Rechtsprechung durch Richter Grüter findet eine Räumungsfrist großzügig bemessen, ohne sie auch nur mit einem Wort ins verhältnis zum hiesigen Immobilienmarkt zu setzen, eine Verzögerung der den Marktverhältnissen entsprechenden Verwertung des von HG bewohnten Ladens für die EigentümerInnen jedoch unzumutbar – die Zerstörung der bürgerlichen Existenz HGs, der an diesem Markt niemals einen für ihn geeigneten Laden in Berlin gefunden hätte, ist HG hingegen zuzumuten, weil er eben kein Eigentum hat, das er dagegen in Stellung bringen könnte.

„Geht es um den Schutz hochrangiger Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit, muss im Einzelfällen [sic!] der Einwand des Rechtsmissbrauchs durch den Eigentümer zurücktreten, gegenteiligenfalls ein wirksamer Schutz der genannten Rechtsgüter nicht gegeben wäre“,
so Richter Grüters. „Eigentum verpflichtet“ (Art. 14, Satz 2 des Grundgesetzes) also dazu, zu prüfen, ob die freie Verfügung über das Eigentum geradewegs in den Tod eines Menschen führt; Eigentum verpflichtet (ganz schön reiche) Eigentümer hingegen nicht dazu, sieben (weitere) Monate mit der Verwertung eines Teils einer Immobilie zu warten, wenn der noch selbständige Rollstuhlfahrer danach statt dessen nur langsam z.B. in einer Obdachlosenunterkunft vor die Hunde geht.

Soweit die bürgerliche und herrschende Rechtsprechung zum Thema Vertragsfreiheit und Sozialbindung des Eigentums. Das Bündnis Zwangsräumung verhindern! vertritt dagegen, dass es richtig ist, sich gegen die Zerstörung der eigenen oder anderer Leute Existenz zu wehren und solchen Widerstand zu organisieren.

Die nächste Aufführung der rechtsstaatlichen Legitimierung der Verdrängung von HG/M99 zum höheren Profit von Sarah und Frederick Hellmann wird voraussichtlich vor dem 1. Mai 2017 statt finden.

…und was gibt es Neues aus der Berlichingenstraße 12?

Erfolgreich haben die Männer aus dem Obdachlosenheim in der Berlichingenstraße 12 bis heute ihr Wohnrecht verteidigt. Zur Erinnerung: die Eigentümer, u.a. Herr Korenzecher hatten dem Gästehaus Moabit zum Anfang des Jahres gekündigt, weil das Geschäft mit der Flucht rentabler ist, als das Geschäft mit der Armut, d.h. die Männer sollten das Haus verlassen, weil die Gikon einen Mietvertrag auf der Grundlage der Belegung mit Geflüchteten geschlossen hatte. Aber die Bewohner wollten nicht zurück auf die Straße. Einige von ihnen kamen zum Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ und gemeinsam wurde protestiert. Im Ergebnis sicherte der Sozialsenator zu, das Heim nicht mit Geflüchteten zu belegen.

Nun hat die Hausverwaltung im Namen der Eigentümer erneut die Herausgabe des Hauses gefordert. Rechtlich ist die Konstruktion der Vermietung über Träger eine Grauzone. Sind die Mieter nur „Gäste“ oder haben sie ein Wohnrecht erlangt? Darüber wird sich das Gericht demnächst Gedanken machen müssen. In der Zwischenzeit hat die Polizei zusammen mit der Hausverwaltung Berolina bereits alle Zimmer geräumt, die von Zwischennutzern belegt waren. Schade, dass das so sang und klanglos ging, denn Leerstand sollte doch bewohnt sein.

Nun gilt abzuwarten, was die neue Parteienlandschaft für die Bewohner der B12 zu bieten hat. Im Gespräch ist der neue Bürgermeister Herr Dassel, der sich als Sozialstadtrat ganz rührend für die Bewohner eingesetzt hat. Aber auch die Nachfolgerin des Sozialsenators wird von den Linken mit Carola Bluhm gehandelt. Es kann also nur besser werden, den Frau Pop von den Grünen, im Gespräch als neue Innensenatorin, wird die Amtshilfe bei einer Zwangsräumung sicher nicht bedienen und eigene Akzente setzen wollen. Also warten wir gespannt ab, wie sich das Menschenrecht auf Wohnen für unsere NachbarInnen in der B12 unter den veränderten politischen Bedingungen gestalten wird. Mindestens die Linken hatten uns ja versprochen, dass mit Ihnen die Stadt uns gehört. Der erste Härtetest steht ihnen bevor.

Our Cities Not For Speculation!

Wohnungen sind Spekulationsobjekt in ganz Europa mit all seinen Folgen. Dagegen gibt es im Oktober Aktionen in verschiedenen europäischen Ländern. Weitere Infos hier und im Mobivideo:

Die European Action Coalition for the Right to Housing and the City ist ein Zusammenschluss verschiedener Gruppen und Initiativen aus dem Bereich Stadt und Wohnen, der sich seit 2013 im Aufbau befindet. Als Bündnis Zwangsräumung Verhindern sind wir Teil dieses Zusammenschlusses. Ziel der Coalition ist es, einen transnationalen Ausdruck stadtpolitischer Kämpfe zu finden, gemeinsam Aktionen zu organisieren und auf einer horizontalen Ebene Austausch und Vernetzung voranzutreiben. Mehr Informationen in der Broschüre (englisch) Resisting Evictions Across Europe oder hier: http://housingnotprofit.org/en

HG/M99: Morgen keine Räumung!

Die Räumung am Donnerstag, den 22.9., ist abgesagt, die Demo 18.30 Uhr am Kotti auch! Das Landgericht hat den Räumungstermin vorerst ausgesetzt.

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Während wir vor Ort ein Planungstreffen hatten und die Cops schon Hamburger Gitter abluden, erreichte uns die Nachricht, dass das Berliner Landgericht der Beschwerde von HG gegen den ablehnenden Beschluss vom Amtsgericht von gestern gegen seinen Räumungsschutzantrag insofern stattgegeben hat, dass weiter Argumente geprüft werden müssen.

Die Zwangsräumung ist damit VORERST ausgesetzt und findet morgen nicht statt! Allerdings kann sie jederzeit wieder neu angesetzt werden, die stand-by-Mobi geht also weiter! Alle Aktionen unsererseits sind ebenso vorerst ausgesetzt.

Bitte teilt diese Nachricht und bleibt wachsam für neue Ankündigungen!

HG/M99: Räumungsschutzantrag abgelehnt. Aufruf zu Blockaden. Verhandlungen gehen weiter.

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Heute wurde ein Räumungsschutzantrag von Hans-Georg Linden (HG) abgelehnt. Nun droht die Zwangsräumung des M99 am 22.9 um 9 Uhr. Wir werden uns gegen diese Zwangsräumung wehren, morgens gibt es Blockaden, abends eine Demonstration.

HG hat einen Mietvertrag für einen berollbaren Laden mit Wohnungsrecht in der Falckensteinstr. 46 ab 2. Mai 2017. Es gab Verhandlungen mit dem Eigentümer der M99, Frederick Hellmann, über eine überbrückende Verlängerung des Mietvertrags für den Laden in der Manteuffelstraße 99, die bislang aber noch nicht zu einem positiven Ergebnis geführt haben. Trotzdem ist eine Einigung in den nächsten Tagen denkbar, dann würde die Räumung ausfallen.

Der Vermieter Frederick Hellmann zeigt sich in den letzten Tagen aber extrem hart. Er will offenbar nun HG gewaltsam aus dem Laden werfen, obwohl dieser ihm schon extrem weit entgegengekommen ist. Er hat Teile des Ladens schon übergeben und wird auch umziehen. Frederick Hellmann betreibt mehrere Luxusmodegeschäfte mit Millionenumsätzen und will HG trotzdem möglichst schnell in die Obdachlosigkeit räumen, damit er mit der Vermietung des Laden mehr Profit machen kann. Dass HG heute noch in seinem Laden ist und überhaupt verhandeln kann, ist auf eine spektrenübergreifende Mobilisierung gegen diese Zwangsräumung zu verdanken und ein Erfolg gegenüber den Planungen des Eigentümers, nach denen HG bereits raus wäre.

Diese Tag X Mobilisierung war von Anfang an nie auf HG und das M99 beschränkt. Vielen Gruppen, Projekten und Initiativen saßen zusammen oder haben sich assoziativ aufeinander bezogen. Die akut bedrohten, wie die Rigaer 94, der Kiezladen Friedel 54 – der kürzlich die Räumungsklage erhielt oder der Wagenplatz Kanal sind nur einige Beispiele. Diese Vernetzungen und vielfältige Aktionen haben Hellmann dazu gebracht, mit sich verhandeln zu lassen. Die Solidaritätserklärung von 99 Gewerbetreibenden aus dem Kiez oder der Brief von mehreren PolitikerInnen an Hellmanncsind auch in diesem Kontext zu sehen.

Diese Umstände, diese Ungerechtigkeit provoziert Protest und Widerstand. Zunächst wollen wir jedoch nochmal eins festhalten: Zwischen unserer nicht zu bändigenden Begierde nach Kulminationspunkten des Widerstands und andererseits der Notwendigkeit pragmatischer Lösungen für die existenziellen Bedrohungslagen der Menschen mit denen wir uns organisieren, kann es für uns nur eine Haltung geben: die Entscheidungen der Betroffenen zu respektieren. Nach jetzigem Stand ist von einer Zwangsräumung auszugehen, bis zuletzt könnte es aber eine Einigung geben. Wir werden auf unserem blog aktuell berichten.

Do. // 22.9 // 8:00 // Manteuffelstraße 99 // Blockaden gegen die Räumung
Do. // 22.9 // 18:30 // Kottbuser Tor // Demonstration gegen die Räumung