Eisfabrik: Bewohner_innen wird ihr Eigentum vorenthalten / Klage bei der Staatsanwaltschaft gegen Bezirksbürgermeister Hanke eingereicht

Pressemitteilung // Mittwoch, 29.01.2014

Eisfabrik: Bewohner_innen wird ihr Eigentum vorenthalten / Klage bei der Staatsanwaltschaft gegen Bezirksbürgermeister Hanke eingereicht

Die Bewohner_innen der Berliner Eisfabrik in der Köpenickerstraße 40-41, die Ende Dezember durch einen vom Bezirk Mitte erzwungenen Gerichtsbeschluss geräumt wurden, versuchen seit Wochen erfolglos an ihr Eigentum zu kommen. „Wir müssen dringend an unsere Sachen, darunter Winterkleidung, Decken und andere persönliche Gegenstände, die sich noch in der Eisfabrik befinden“, so ein Bewohner. Mehrere Versuche die Gegenstände aus der Eisfabrik zu holen scheiterten am fehlenden Willen des Besitzers Herrn Dr. Durchlaub (Telamon GmbH) und unzureichender Kommunikation des Bezirksamts. Es kann ncht sein, dass nun der Konflikt zwischen Besitzer und Bezirk auf dem Rücken der Bewohner_innen ausgetragen wird.

„Wir werden nun über unsere Anwälte rechtliche Schritte gegen den Besitzer der Eisfabrik einleiten, um an unser Eigentum zu kommen. Dabei wollen wir auch Schadenersatzforderungen prüfen, da wir nun schon seit Wochen nicht an unsere Sachen gelassen werden und wir im Winter dringender denn je darauf angewiesen sind“, so einer der Bewohner weiter.

Während die Bewohner_innen bei zweistelligen Minusgraden im winterlichen Berlin auf der Straße ums Überleben kämpfen, wurde ihr zu Hause mit hohem Kostenaufwand durch eine fünf Meter hohe Steinmauer versiegelt. Trotz Gerichtsbeschluss, der dem Bezirk Mitte neben der Räumung auch eine Unterbringung der Bewohner_innen auferlegt, zeigt sich Bezirksbürgermeister Hanke weiterhin untätig und handelt damit kaltherzig und menschenverachtend. Er lässt Gebäude in Bezirkseigentum, wie die ehemalige Schule in der Adalbertstraße, lieber leer stehen und vergammeln, als sie hilfsbedürftigen Menschen auf der Straße zum Überleben zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund ist bei der Berliner Staatsanwaltschaft nun Anzeige gegen Bezirksbürgermeister Hanke u.a. wegen versuchter fahrlässiger Köperverletzung und unterlassener Hilfeleistung eingereicht worden, um eine Umsetzung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts durch den Bezirk zu erzwingen.

Unterdessen kündigen die Bewohner_innen der Eisfabrik zusammen mit ihren Unterstützer_innen weitere Aktionen an: „Uns geht es derzeit sehr schlecht, wenn sich niemand für uns einsetzt müssen wir selbst tätig werden, um unser Überleben zu sichern, wir werden weiter kämpfen“, so einer der Bewohner.

Die Bewohner_innen der Eisfabrik und Unterstützer_innen

Zum Hintergrund

Die vom Bezirk immer wieder angepriesenen Notunterkünfte für Obdachlose sind nachweislich in der Kälteperiode völlig überfüllt (siehe RBB Beitrag vom 27.01.2014) und daher auch keine Lösung. In diesem Sinne kann von einer Umsetzung des Beschlusses des Berliner Verwaltungsgerichts vom 20.12.2013 durch den Bezirk auch nicht gesprochen werden.

EisfabrikbewohnerInnen: Aktueller Stand und eine Chronologie der frostigen Politik