Vorladung zum LKA wegen Hausfriedensbruch

Update: Gikon hat versichert, dass sie keinen Strafantrag auf Hausfriedensbruch gestellt haben. Hausfriedensbruch wird aber nur auf Anzeige hin verfolgt. Die Polizei kann einen Tatvorwurf als Grund für eine Personalienüberprüfung und für Ermittlungen erstmal einsetzen, auch wenn sich der Ursprungsverdacht dann in Luft auflöst, sie können in verschiedene Richtungen wie z.B. Verstoss gegen das Versammlungsrecht, weiter ermitteln. Pure Einschüchterung! Klappt bei uns nicht, wir halten zusammen – vor, während und nach Aktionen!

Am 24.1. 2017 gab es ein Go-In bei der Betreiberfirma Gikon in der Beusselstraße in Moabit. Hintergrund ist das Räumungsbegehren der Eigentümer gegenüber dem Wohnheim in der Berlichingenstraße 12, in dem wohnungslose Männer in Einzelzimmern schon seit Jahren untergekommen sind. Dieses Wohnheim wurde an Gikon weitervermietet, die dann dort Geflüchtete unterbringen und damit den Eigentümern zu mehr Profit verhelfen sollten. Das Go-In sollte Gikon davon überzeugen, davon Abstand zu nehmen. Beim Go-In beteuerte Gikon, selbst aus dem Vertrag raus zu wollen und von einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch Abstand zu nehmen.

Nun gibt es für Etliche, deren Identität vor Ort festgestellt wurde (außerhalb des Gebäudes) eine Vorladung beim LKA im August. Bitte nehmt Kontakt zu uns auf, wenn ihr eine solche Vorladung erhalten habt. Eine Betroffene hat schon einen Anwalt kontaktiert, der Akteneinsicht beantragt. Deswegen muss niemand eine/n weitere/n Anwalt/Anwältin kontaktieren.

Der Vorladung muss niemand folgen, d.h. es ist besser, da nicht hinzugehen! Wir lassen niemanden alleine, wir verhalten uns dazu kollektiv.