Andrea zum 31.01.2015 von Obdachlosigkeit bedroht

Andrea, die seit 30 Jahren in ihrer Wohnung in Tempelhof wohnt, soll diese zum 31.01.2015 räumen. Da bisherige Kontakte mit der Eigentümerin des Hauses gescheitert sind, wurde ein öffentlicher Brief an Politiker_innen geschickt, mit der Forderung Andrea zu unterstützen.

Der Brief im Wortlaut:

Offener Brief: drohende Obdachlosigkeit von Andrea am 31.01.2015 verhindern

An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksverordnete Tempelhof-Schöneberg
Wohnungspolitische Sprecher_innen der Parteien im AGH Berlin
Fraktionen der Parteien im AGH Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, das Bündnis „Zwangsräumung verhindern“, bitten Sie, uns bei der Verhinderung der drohenden Obdachlosigkeit von Andrea zu unterstützen. Andrea wohnt in Berlin-Tempelhof, sie soll diese Wohnung bis 31.01.2015 räumen.

Das Bündnis „Zwangsräumung verhindern“, das Ihnen sicherlich aus den Medien bekannt sein wird, ist ein Bündnis aus NachbarInnen und politischen AktivistInnen und unterstützt MieterInnen, die um den Verbleib in ihrer Wohnung fürchten müssen. Um Zwangsräumungen zu verhindern suchen wir das Gespräch mit den EigentümerInnen, betreiben Öffentlichkeits- und Pressearbeit, organisieren Demonstrationen und Kundgebungen, greifen aber auch auf Formen des zivilen Ungehorsams wie Sit-Ins und Blockaden zurück.

Andrea wohnt seit 1985 in der Wohnung, in die sie viel Zeit und Geld investiert hat. Nachdem die VermieterInnen verstorben waren erbten die Töchter 2012 das Haus. Sie erhöhten die Miete. Andrea, die von einer geringen Erwerbsunfähigkeitsrente lebt, konnte das nicht bezahlen. Sie stellte beim Grundsicherungsamt einen Antrag die Mieterhöhung zu übernehmen, was sich aber in die Länge zog und so zwischenzeitlich zur Anhäufung von Mietschulden führte. Als Andrea dann eine Miete 2 Tage zu spät überwies, wurde sie gekündigt, da die Mietschulden nun 2 Monatsmieten betrugen. Sie bezahlte die Mietschulden, dabei verrechnete sie ein Guthaben aus der Wasserabrechnung. Das hat das Gericht nicht als rechtmäßig anerkannt. Bei einem Mietprozeß stimmte Andrea einem Vergleich zu, zum 31.01.2015 auszuziehen, da ihr die Richterin Angst machte, die Wohnung sofort räumen zu müssen.

Auf einen Brief des Bündnisses „Zwangsräumung verhindern“ mit der Bitte die Kündigung zurückzunehmen, reagierte die Eigentümerin leider nicht. Auch in einem Telefonat lies sie keine Möglichkeit für eine Verständigung erkennen. Allerdings beauftragte sie ihre Anwältin Kirsten Metter, Kanzlei Schultz und Seldeneck, noch einmal den rechtlichen Rahmen darzulegen. Kirsten Metter vertrat übrigens auch den Eigentümer der Calvinstr. 21, der MieterInnen die Fenster zumauern ließ.

Obwohl rechtlich bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind ist die Kommunikation also noch nicht ganz abgebrochen und es besteht immer noch die Möglichkeit eine weitere Eskalation des Konfliktes zu vermeiden.

Die angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt, für die die Politik mitverantwortlich ist, ist ihnen ja bekannt. Für arme Menschen ist es nahezu unmöglich eine Wohnung zu finden, Andrea droht die Obdachlosigkeit. Das Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ wird nichts unversucht lassen, um die Obdachlosigkeit zu verhindern und wir fordern Sie auf, dies ebenso zu tun. Sei es, indem Sie sich bei der Eigentümerin für Andrea einsetzen oder ihr eine neue Wohnung besorgen.

Mit freundlichen Grüßen
Bündnis „Zwangsräumung verhindern“