Zu Unrecht zwangsgeräumt, Wohnung trotzdem weg

Zu Unrecht zwangsgeräumt und trotzdem die Wohnung verloren

Eine Familie wird im März 2014 in der Reichenberger Str. 73 zwangsgeräumt. Die Kündigung spricht ein Herr Brenning aus, CDU-Vorstandsmitglied in Berlin mit Burschenschaftshintergrund, das Amtsgericht gibt dem statt. Bei der Räumung (es gab eine solidarische Sitzblockade) und auf einer völlig entspannten Demo zwei Tage später werden 23 (!) Personen von der Polizei teils brutal in Gewahrsam genommen und eine Wohnung gestürmt.

Jetzt hat das Landgericht im Berufungsurteil beschlossen: Die Räumung war unzulässig, Brenning besitzt das Haus gar nicht, sondern seine Kinder, die wiederum sagen, sie haben damit doch gar nichts zu tun. Laut Gesetz hat die geräumte Familie Anspruch auf Rückkehr in die Wohnung, solange diese noch frei ist. Die Wohnung ist derweil natürlich luxussaniert und zum doppelten Preis vermietet worden. Arschkarte für die Familie, Profit für Familie Brenning. Das Gesetz macht möglich, was viele nicht glauben wollen: Mensch wird zwangsgeräumt, bevor in der Sache endgültig entschieden ist.

Das Beste zum Schluss: Bei einer Kundgebung vor dem Haus vor zwei Tagen werden wieder vier Menschen von der Polizei rausgezogen, Personalien überprüft, Anzeigen geschrieben. Man würde noch Leute suchen, die im März an der Sitzblockade teilgenommen haben.

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Video zur Räumung im März 2014:

Früherer Blogeintrag zur Räumung