Kategorie-Archiv: WGWedding

Alle Artikel zur WG Wedding.

Verdrängt in Berlin: Folge 24 – Urteil vom Landgericht

Verdrängt in Berlin: Folge 23 – Bereit zum Verhandeln?

Verdrängt in Berlin: Folge 22 – Endlich mal Gerechtigkeit?

Verdrängt in Berlin: Folge 21 – Die Gerichtsvollzieherin

Die Gerichtsvollzieherin

Verdrängt in Berlin: Folge 20 – Reifenraths Richtershow

Wedding WG: Schlappe vor Gericht für Eigentümer

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Am Dienstag, den 9.8. war der die Berufungsverhandlung am Landgericht zur WG in der Dubliner Straße im Wedding. Davor gab es eine Kundgebung mit einem guten Dutzend Unterstützer*innen. Die Berufung am Landgericht hatte für die Zwangsräumung, sie war aber bereits für den 17. August angekündigt, aufschiebende Wirkung.

Zu Beginn fragte die Richterin beide Parteien, ob sie sich noch einigen wollten über die Fortsetzung des Mietvertrages bei Aushandlung einer Zahlung durch die Mieter*innen. Im Kern ging es um die Mietminderung wegen eines Wasserschadens; die Hausverwaltung hatte die Mietminderung zum Anlass genommen, wegen Mietschulden zu kündigen, das Amtsgericht sah zwar den Wasserschaden als gegeben an, urteilte aber bezogen auf die Höhe der Mietminderung, dass die Mieter*innen entsprechend des Abtrocknungsgrades diese Mietminderung hätten kürzen müssen und folgten darum der Auffassung des Eigentümers, dass Mietschulden entstanden sind und damit die Kündigung ok sei.

Eigentümeranwalt Hellwig wollte einer Einigung nicht zustimmen, später sagte er er müsse erst mit seinen Mandanten reden. Dann trug die Richterin ihre Auffassung vor. Sie konnte der Auffassung des Amtsgerichtes nicht folgen, Zeugen nicht zu vernehmen. „Die Beweisführung vorab durch das Amtsgericht mit den Worten „daraus ergibt sich sowieso nichts“ ab zuschmettern war eine unzulässige Eigenermächtigung ohne den Sachverhalt näher anzuschauen“ so die Richterin. Damit war Rückverweisung an das Amtsgericht und Beweisaufnahme gesetzt.

Dann ging es noch um eine zweite Kündigung. Auch diese hatte formale Fehler – Abmahnung hätte vor Kündigung erfolgen müssen. Am Ende gab sie nochmal die Chance einer Einigung, indem sie die Urteilsverkündung großzügig terminierte. Eigentümeranwalt Hellwig wollte das mit seiner Mandantschaft rücksprechen.

Nach dem Ende der Verhandlung brach Jubel und Beifall im Saal aus, die Zwangsräumung am 17.8. war erst mal vom Tisch.

Verdrängt in Berlin: Di., 9.8. // Solidarische Prozessbegleitung

„Hände Weg Vom Wedding“ mit Unterstützung vom Bündnis „Zwangsräumung Verhindern“ rufen zur solidarischen Prozessbegleitung auf. Am 09.08.2016 gibt es als Anlaufpunkt ab 10:15 eine Kundgebung gegen Zwangsräumungen vor dem Landgericht Berlin in der Littenstraße (U Klosterstraße nahe Alexanderplatz).

Am 09.08.2016 sollte nicht nur HG und der M99 geräumt werden. Auch für eine WG aus der Dubliner Straße im Wedding ist der Tag für ihre weitere Zukunft entscheidend. Denn am 09.08.2016 wird vor dem Landgericht um 11:00 über ihre mögliche Räumung verhandelt. Es geht dabei um Mietrückstände die durch vermeintlich unrechtmäßige Mietminderungen der WG entstanden wären. In der ersten Instanz nahm sich der Richter keine Zeit für die Argumente und Beweise der WG. Stattdessen urteilte er voll und ganz im Sinne des Vermieters. Nun bleibt zu hoffen, dass sich diese eigentümerfreundliche Rechtssprechung nicht vor dem Landgericht fortsetzt. Ansonsten sitzt die WG auf der Straße. In dieser beschissenen Situation wollen wir keine*n alleine lassen und rufen zur solidarischen Prozessbegleitung auf. Als Treffpunkt gibt es vor dem Landgericht ab 10:15 eine Kundgebung gegen Zwangsräumungen. So können wir schon vor dem Prozess ein Zeichen setzen, dass die WG ihren Kampf nicht alleine führen muss. Verdrängt in Berlin? – Nicht mit uns!

Wenn Wohnungseigentümer*innen und Gerichte Menschen aus ihren Wohnungen verdrängen,
Wenn Briefkastenfirmen Bruchbuden vermieten und keine Mietminderung dulden wollen,
Wenn uns Mieter*innen noch die letzten legalen Mittel des Widerstandes genommen werden,

Dann müssen wir etwas dagegen tun! – Immer und überall!
Unsere Solidarität gegen ihre Profitgier!

Verdrängt in Berlin: Folge 19 – Sicherheitsleistung

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Nach dem Urteil am Amtsgericht Wedding hätte die Nicht-WG geräumt werden können. Das ist trotz ihrer Berufung am Landgericht möglich. Obwohl der Rechtsstreit somit noch nicht beendet ist, droht die Räumung. Eine Möglichkeit diese abzuwenden, ist das Hinterlegen einer sogenannten „Sicherheitsleistung“. Doch diese gilt nur, wenn die WG sie vor der Vermietung am Kriminalgericht Moabit hinterlegt. Also begann ein regelrechtes Rennen um die schnellstmögliche Bezahlung. Die nötigen 4.500 Euro sollten in bar oder durch eine „schriftliche, unbedingte, unwiderrufliche und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts“ hinterlegt werden. Letzteres ist im Übrigen Amtsdeutsch für Überweisung. Geld überweisen klingt relativ einfach – ist es aber nicht. Denn um die Kontodaten zu erhalten, sind viele Anträge und noch mehr Wartezeit notwendig. Nach einem Computercrash am Gericht und mehreren Tagen Warten, kam endlich ein Schreiben mit der gewünschten Kontoverbindung der Hinterlegungsstelle. Allerdings war die Verbindung falsch und die richtige konnte erst mit einer Internetrecherche ermittelt werden. Nach dem ganzen Stress wurde das Geld endlich unter der Referenznummer 1312 überwiesen – glücklicherweise vor der Vermietung. Damit gewann die Nicht-WG das Rennen! Vorerst konnte eine Räumung damit abgewendet werden.

Kleiner Ausblick auf das Staffelfinale: Gerichtstermin am Dienstag um 9.8. um 11 Uhr
Treffpunkt: 09.08 | 10:15 Uhr | Landgericht Berlin | Littenstr. 12-17 | Raum I/1806

Die Folgen der zweiten Staffel: Folge 10, Folge 11, Folge 12, Folge 13, Folge 14, Folge 15, Folge 16, Folge 17, Folge 18

Die Folgen der ersten Staffel: Folge 1, Folge 2, Folge 3 und 4, Folge 5, Folge 6, Folge 7, Folge 8, Folge 9.

Verdrängt in Berlin: Kommt mit zum Gericht!

Morgen ist die nächste Gerichtsverhandlung und wir treffen uns vor dem Gericht und gehen gemeinsam rein:
Freitag, 16.6. // 11.30h // Amtsgericht Wedding // Brunnenplatz 1 // Raum 356

Kommt mit und unterstützt die (angebliche Nicht-)WG in der Dubliner Straße bei ihrem Gerichtstermin! Morgen will der Richter auch den letzten Mitbewohner noch auf Räumung der Wohnung verurteilen. So nicht, mein Lieber!

Hier die letzte Folge von Verdrängt in Berlin, der Daily Soap zum absurd-frechen Zwangsräumungsverfahren gegen die WG.
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Verdrängt in Berlin: Folge 18 – Gerichtsurteil und Widerstand

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Inzwischen ist auch die schriftliche Urteilsbegründung im Räumungsverfahren der WG eingetroffen. Obwohl mit ihr mehrere Menschen auf die Straße gesetzt werden, macht sich Richter Ralf Reifenrath offensichtlich noch einen Spaß aus der Begründung. Abermals wird behauptet, dass die WG keine WG sei. Seine Begründung hierzu: „Es liegen aber keine Hinweise dazu vor, dass der ursprünglichen Vermieterin bewusst war oder sein musste, dass alle vier Zimmer getrennt bewohnt werden sollten, dass es keine Verwandtschaften gab und dass (zumal bei zwei Frauen und zwei Männern) keine Partnerschaften vorlagen.“ In den Augen des Richters heißt zwei Männer und zwei Frauen in einer Wohnung also automatsch zwei Pärchen; Vorstellungen wie in den 50er Jahren.

Doch nun zum eigentlichen Kündigungsgrund: dem Wasserschaden. Der Richter gab zu, dass es einen Schaden gab. Seiner Auffassung nach bestand aus drei Bestandteilen, 1. der Feuchtigkeit, 2. dem muffigen Geruch und 3. dem optischen Mangel. Ausschlaggebend für die Mietminderung ist hingegen vor allem Punkt 1. Doch da Feuchtigkeit vergeht, hätte die Nicht-WG die Mietminderung dem „Abtrocknungsgrad“ des Wasserschadens anpassen müssen. Nach dem Trocknen des Wasserschadens hätte die Miete laut Richter nicht mehr gemindert werden dürfen. Die optische Beeinträchtigungn und der muffige Geruch alleine würden keine Mietminderung rechtfertigen. Darüber macht Reifenrath auch noch einen Witz: „Das Gericht holt auch keinen Augenschein („Nasenschein“) betreffend den Geruch im Zimmer ein.“ Über diese Frechheit hinaus nahm der Richter die angebliche Abtrocknungszeit so kurz an, dass der Mietrückstand zwei Monatsmieten geradeso übersteigt. Das rechtfertigt seiner Meinung nach die fristlose Kündigung und die mögliche Zwangsräumung mit Polizeigewalt und all das ohne, dass er jemals die Wohnung oder den Schaden gesehen hätte.

Die Folgen der zweiten Staffel: Folge 10, Folge 11, Folge 12, Folge 13, Folge 14, Folge 15, Folge 16, Folge 17

Die Folgen der ersten Staffel: Folge 1, Folge 2, Folge 3 und 4, Folge 5, Folge 6, Folge 7, Folge 8, Folge 9.