UPDATE: Das Verhandlungsangebot der DEGEWO AG traf nach unserem Besuch bei der DEGEWO prompt bei Dieters Anwalt ein. Wenn es zu einer Einigung kommt, was wir hoffen, ist der Prozeß am Donnerstag hinfällig. Wenn nicht ist es umso wichtiger Dieter am Donnerstag, den 21.08.2014 um 13:30 Uhr am Landgericht Littenstr. 12-17, Raum 3807, solidarisch zu unterstützen. Neueste Infos findet ihr hier auf dem Blog.
Am heutigen Freitag, den 15.08.2014 fand von 10:00 Uhr bis 10:45 Uhr ein Go-In bei der DEGEWO AG, Potsdamer Str. 60 in 10785 Berlin statt. Hintergrund war die drohende Zwangsräumung von Dieter S. durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft DEGEWO. Die Aktivist_innen und Dieter S. fordern die Wiederaufnahme von Verhandlungen und die Aussetzung der Zwangsräumung.
Ca. 30 Aktivist_innen, Fotograf_innen und Journalist_innen picknickten im Foyer. Einige Aktivist_innen hatten dort Transparente angebracht und verteilten Flyer auf der Straße, wieder andere eilten durch das Bürogebäude, informierten die Angestellten, die sehr freundlich reagierten, und verteilten Schokoküsse mit „Zwangsräumung stoppen“-Fähnchen.
Mehrere Vertreter_innen der DEGEWO AG, darunter der Chef des Forderungsmanagements und ein Vorstand, Christoph Beck, sprachen mit den Aktiven. Sie erklärten, ein Vergleichsangebot liege beim Anwalt von Dieter S., es beinhalte im Wesentlichen:
a) dass Dieter S. weiter in seiner Wohnung wohnen bleiben könne; und
b) dass Dieter S. sich bereiterklären müsse, künftig nicht nur seine Rechte, sondern auch seine Pflichten wahr zu nehmen.
Der Vorstand erklärte, es sei sein Ziel, dass die Verhandlungen noch vor der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht am 21.08.2014, zu einem Abschluss kämen.
Dieter S. war überrascht von dieser Erklärung, weil er von dem Verhandlungsangebot noch nichts wusste, war aber erfreut, wieder mit der Degewo AG ins Gespäch zu kommen.
Dazu Sara Walther vom Bündnis Zwangsräumung verhindern: „Wir freuen uns, dass es doch noch zu Verhandlungen kommt. Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass nichts über direkte Gespräche zwischen allen Beteiligten geht. Es kann ja nicht sein, daß Mieter gekündigt und zwangsgeräumt werden weil sie ihre Mieterrechte in Anspruch nehmen, wohl schon gar nicht bei einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft. Wir hoffen, dass nun alle Missverständnisse zwischen Dieter S. und der DEGEWO AG ausgeräumt und die Verhandlungen mit einem für Dieter S. akzeptablen Ergebnis beendet werden, damit keine weiteren Aktionen von uns mehr nötig sind.“
Die vom Leiter der inneren Verwaltung der DEGEWO AG gerufene Polizei konnte ohne Einsatz wieder abziehen und schien damit auch zufrieden.
Zum Hintergrund
Dieter S. wohnt seit 15 Jahren in der Wohnung. Wegen Mietmängeln, unter anderem an der Heizung, hat er mehrmals die Miete gemindert. Versuche der DEGEWO deswegen zu kündigen konnte er vor Gericht abwenden. Nicht alle Mietminderungen wurden vom Gericht anerkannt, die offenen Forderungen sind jedoch fristgerecht beglichen. Das Amtsgericht entschied im April 2014 trotzdem, dass die Zahlungen keine „heilende Wirkung“ in Bezug auf das Räumungsbegehren hätten. Bis zur Berufungsverhandlung am 21.08.2014 um 13:30 Uhr vor dem Landgericht Littenstr. 12-17, Raum 3807 ist die Räumung ausgesetzt.