In nächster Zeit werden sich Zwangsräumungen wegen Mieterhöhungen nach Mietspiegel häufen, denn das Jobcenter übernimmt diese nicht. Die aktuelle Ausführungsvorschr5ift „Wohnen“ hat die Miethöhen “freihändig“ festgelegt und sich nicht nach dem Bundesgesetz gerichtet.
Das Bundesgesetz sah vor, dass die Anzahl der tatsächlichen Aufforderungen zur „Senkung der Kosten der Unterkunft“ den frei verfügbaren Wohnungen in „einfacher Wohnlage“ gegenüber-gestellt werden. Wenn diese Wohnungen nicht ausreichen, so der Gesetzgeber, sollte die „mittlere Wohnlage“ für die Berechnung hinzugezogen werden. Bei den frei verfügbaren Wohnungen ging es um die tatsächlich angebotenen Wohnungen. Hintergrund ist die Frage, wo findet ein hartz4-Empfänger eine Wohnung, wenn er aufgefordert wird, die Kosten seine Unterkunft zu senken? Denn, auch das sieht das Gesetz vor, keiner soll in die Obdachlosigkeit gedrängt. Darum sollen die Kosten für die tatsächlich zur Verfügung stehenden Wohnungen in einfacher und ggf. auch mittlerer Wohnlage übernommen werden. Darüber hinaus soll sich der Umzug „wirtschaftlich“ gestalten, so der Gesetzesgeber, d.h. Wenn die Miete höher ist, soll die Bestandsmiete weiter gezahlt werden.
Berlin macht nichts von allem und legte hingegen die KdU am durchschnittlichen Wert im Mietspiegel bei einfacher Wohnlage „freihändig“ fest. In der Praxis bedeutet das: es gibt keine Wohnungen zu den KdU; schlimmer noch: in einfacher Lage gibt es in Berlin 75 Tausend Wohnungen, nicht alle Wohnungen werden von hartz4 – MieterInnen bewohnt, lass es 20 oder 30 Tausend MieterInnen sein, so bleiben ca. 300 Tausend Bedarfsgemeinschaften, die demnächst eine Mieterhöhung auf der Grundlage der Mietspiegels nach MHG bekommen, und diese Mieterhöhung wird dann nach den z.Z. geltenden Richtlinien für die KdU nicht übernommen. Bei Neuvermietung kosten auch die Wohnungen in einfacher Wohnlage mehr, als im Mietspiegel angegeben wird.
Damit unterläuft Berlin nicht nur das Bundesgesetz, sondern verschärft noch einmal dramatisch den Druck auf die MieterInnen aus ihren bestehenden Wohnungen und Kiezen vertrieben zu werden und nicht zu wissen, wohin. Man kann nicht auffordern, die Kosten zu senken und gleichzeitig wissen, dass es gar keine Wohnungen zu den Sätzen von Hartz4 mehr gibt.
Ein aktuelles Urteil aus Mainz hat darüber hinaus gerade zur „Angemessenheit“ ein klares Wort gesprochen. Nach diesem Urteil ist ‚Angemessen‘ in Bezug auf die KdU, das was es kostet, solange die Miete nicht überteuert ist.
Für Berlin heißt das Urteil, Bestandsmieten sind angemessen, solange die KdU nicht an den tatsächlichen Mieten bei Neuvermietung in einfacher und mittlerer Wohnlage orientiert ist.
Wir fordern darum
+ den sofortigen STOPP der Aufforderungen zur „Senkung der Kosten der Unterkunft
+ die Übernahme der tatsächlichen Miete, auch bei Mieterhöhungen nach MHG
+ die Neuberechnung der KdU auf der Grundlage des Bundesgesetzes
Wir bieten
+ Solidarität bei Zwangsräumungen
+ Unterstützung bei der Besetzung leer stehender Häuser
+ Vernetzung der um ihren Erhalt kämpfenden Häuser und Kieze
+ Aneignung von Freiflächen und städtischen Brachen
+ Gesprächsbereitschaft, auch wenn die Polizei schon anrückt
+ Unterstützung in der fachlichen Kompetenz bei der Neuberechnung der KdU
+ Übernahme der Verantwortung für die Entwicklung Berlins zu einer solidarischen Stadt