Die für Mittwoch, den 25.4., angesetzte Zwangsräumung ist ausgesetzt! Aber der Räumungstitel besteht weiter, d.h. sie kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder angesetzt werden.
Die Briefkastenfirma Großvenediger GmbH wollte das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) nicht abwarten. Stattdessen plante sie, die WG gewaltsam rausschmeißen zu lassen, bevor sich der BGH überhaupt mit dem Fall beschäftigt hat. Im Gegensatz zu der WG war sie zu geizig, um die vom Landgericht geforderte Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Weil die WG ihre Hinterlegungsscheine vorlegte, die Großvenediger GmbH aber nicht, kann die Gerichtsvollzieherin die WG nicht wie angekündigt am Mittwoch, den 25.4., zwangsräumen!
Wir freuen uns gemeinsam mit der WG, dass sie erstmal in ihrer Wohnung bleiben kann. Jetzt hofft die WG, dass der BGH positiv entscheidet bevor die Eigentümerin zum dritten Mal die Zwangsräumung ankündigen lässt. Doch auch für die Abwendung eines eventuellen weiteren Räumungsversuchs gibt es schon Pläne. Wenn die Eigentümerin weiterhin auf Gewalt setzt und dafür Obdachlosigkeit in Kauf nimmt, dann wird sie mit einem wachsenden Widerstand einer sich immer besser organisierenden Nachbarschaft und noch mehr Aktionen gegen sie konfrontiert werden.