Bericht vom Mietprozess am Dienstag, 27.6.2017

Am Dienstag, den 27.06.2017 versammelten sich ca. 20 Unterstützer*innen um J. und S. aus der Pfarrstraße 116 bei ihrer Güteverhandlung im Amtsgericht Lichtenberg zu unterstützen. Dabei ging es erstens um die Eigenbedarfsbefristung ihrer Wohnung, die der Vermieter für seine Lebensgefährtin geltend machen will. Diese, so wird behauptet, wohne derzeit in beengten Verhältnissen eines Büros am Helmholtzplatz und benötige daher schnellstmöglich den Wohnraum. J. und S. bezweifeln diesen Eigenbedarf und wollen sich nicht verdrängen lassen.

Richter Pragst kam zu der Auffassung, dass die Chancen eher schlecht stünden gegen die Räumungsklage anzukommen und einen unbefristeten Mietvertrag zu erwirken. Somit stellte er J. und S. einen unfreiwilligen Auszug in Aussicht, den er ihnen augenscheinlich so angenehm wie möglich machen wollte. Den Vorschlag, bis April 2018 in der Wohnung verbleiben zu können und eine Abschlagszahlung von 4.000 Euro zu erhalten, schlugen J. und S. aus. Nachdem er ihnen 10.000 Euro für eine schnelle, freiwillige Räumung bot, mussten sie wiederholt betonen, dass sie kein Interesse an einem „Rauskauf“ hätten, sondern einen unbefristeten Mietvertrag anstreben.

Ihre Widerklage auf Rückforderung zuviel gezahlter Miete verspricht dagegen mehr Erfolg. Pragst sah zunächst keine Zweifel daran, dass die Beklagten gegen den Fördervertrag verstoßen und von den Mieter*innen mehr Miete als zulässig genommen hatten. Eine Rückzahlung könnte also denkbar sein.

Zum Schluss mahnte er J. und S., sich nicht von diversen Interessenverbänden instrumentalisieren zu lassen. Dabei nahm er Bezug auf das Publikum im Raum. Wohl aus dieser Sorge um eventuelle „Bambule“ hatten sich drei Zivilpolizisten unter das Publikum gemischt, die für Recht und Ordnung sorgen wollten.

J. und S. aus der Pfarrstraße 116 danken allen Unterstützer*innen, die ihnen den Rücken gestärkt haben! Auf in die nächste Runde.