Die Bewohner der Berlichingenstr. 12 erhalten Räumungsklage und müssen um ihr Wohnrecht bangen!

berlichinger_web

Nachdem die Eigentümer der Berlichingenstr. 12 seit Monaten jedes Gesprächsangebot des Bezirkes unbeantwortet ließen, kommt nun Bewegung in die Sache.

Zur Erinnerung: Dem Gästehaus Moabit, der Betreiber des Wohnungslosenheims in der Berlichingenstr. 12, wurde zum 1. Februar gekündigt. Mit der Gikon, auch einem Betreiber von Wohnungslosen- und Geflüchtetenheimen, schloss der Eigentümer einen neuen Vertrag zu einer dreifach höheren Miete. Hintergrund war die Tatsache, dass das „Geschäft mit der Flucht“ weitaus mehr Profite verspricht, als das „Geschäft mit der Armut“.

Aber die ehemals wohnungslosen Männer, die mit einem Zimmer pro Person geradezu „idylische“ Verhältnisse hatten, wollten sich nicht wieder auf die Straße werfen lassen. Zusammen mit dem Bündnis Zwangsräumung verhindern und Nachbar*innen aus Moabit machten sie das Geschäftsgebahren des Eigentümers öffentlich, besuchten die Jahresversammlung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und übergaben einen offenen Brief an Sozialsenator Czaja. Mit großer politischer Unterstützung wurde aus dem „Geschäft mit der Flucht“ nichts. Die Männer blieben einfach wohnen. Rechtlich scheinbar unklar stellt sich in diesem Zusammenhang das Wohnrecht der Bewohner dar. Das wird nun ein Gericht klären müssen. Die Bewohner haben letzte Woche Räumungsklagen zugestellt bekommen. Sie haben Widerspruch eingelegt und werden durch den Anwalt Solf vertreten.

Nach monatelangem Stillstand war nun auch die Gikon zu einem Gespräch mit dem Bezirk bereit, versicherte aber bereits, dass sie den Männern im Hause keine weitere Perspektive liefern würden. Es ist zu befürchten, dass sie aus oben genannten Profitgründen die Ein-Personen-Zimmer für mehrere Personen ausstatten werden.

Für die 22,50 EURO pro Nacht, die von Amts wegen an Betreiber gezahlt werden, könnten selbst im Innenstadtbereich 1-Zimmer-Wohnungen locker angemietet werden. Da steckt dann wohl ein anderes politisches Kalkül dahinter, Wohnungslose aus den Innenstadtbezirken fern halten zu wollen.

Das Bündnis Zwangsräumung verhindern fordert darum die Politiker im Wahlkampf dazu auf:
– menschenwürdigen Wohnraum auch für Wohnungslose zu ermöglichen und
– wenigstens eine 1-Personen-Zimmer- Belegung in Wohnungslosenheimen festzulegen und
– für die Männer der Berlichingenstraße 12 das Wohnrecht zu sichern.

Es braucht prinzipiell preiswerten Wohnraum und keine weiteren Betreiber von Geflüchteten- und Wohnungslosenheimen. Die aktuelle Architekturbiennale in Venedig hat zahlreiche Beispiele von selbstorganisierten Musterbauten, die von Architekten, Aktivisten und Geflüchteten gemeinsam gestaltet wurden, ausgestellt. Was fehlt, ist der politische Wille in dieser Stadt nicht nur mit dem Thema „Wohnen“ in die Wahlwerbung zu gehen, sondern sich auch politisch darauf einzulassen.

Sara Walther vom Bündnis Zwangsräumungen verhindern sagt dazu: „In einer Gesellschaft, in der an Armut und Flucht viel Geld verdient wird, müssen wenigstens die parlamentarischen Kontrollen einsetzen. Noch besser wäre, das Menschenrecht auf Wohnen ernst zu nehmen, dann hätte es niemand nötig die Rassismuskarte zu ziehen.“

Zum Termin der Gerichtsverhandlung wird rechtzeitig öffentlich eingeladen.