Verdrängt in Berlin: Folge 19 – Sicherheitsleistung

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Nach dem Urteil am Amtsgericht Wedding hätte die Nicht-WG geräumt werden können. Das ist trotz ihrer Berufung am Landgericht möglich. Obwohl der Rechtsstreit somit noch nicht beendet ist, droht die Räumung. Eine Möglichkeit diese abzuwenden, ist das Hinterlegen einer sogenannten „Sicherheitsleistung“. Doch diese gilt nur, wenn die WG sie vor der Vermietung am Kriminalgericht Moabit hinterlegt. Also begann ein regelrechtes Rennen um die schnellstmögliche Bezahlung. Die nötigen 4.500 Euro sollten in bar oder durch eine „schriftliche, unbedingte, unwiderrufliche und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts“ hinterlegt werden. Letzteres ist im Übrigen Amtsdeutsch für Überweisung. Geld überweisen klingt relativ einfach – ist es aber nicht. Denn um die Kontodaten zu erhalten, sind viele Anträge und noch mehr Wartezeit notwendig. Nach einem Computercrash am Gericht und mehreren Tagen Warten, kam endlich ein Schreiben mit der gewünschten Kontoverbindung der Hinterlegungsstelle. Allerdings war die Verbindung falsch und die richtige konnte erst mit einer Internetrecherche ermittelt werden. Nach dem ganzen Stress wurde das Geld endlich unter der Referenznummer 1312 überwiesen – glücklicherweise vor der Vermietung. Damit gewann die Nicht-WG das Rennen! Vorerst konnte eine Räumung damit abgewendet werden.

Kleiner Ausblick auf das Staffelfinale: Gerichtstermin am Dienstag um 9.8. um 11 Uhr
Treffpunkt: 09.08 | 10:15 Uhr | Landgericht Berlin | Littenstr. 12-17 | Raum I/1806

Die Folgen der zweiten Staffel: Folge 10, Folge 11, Folge 12, Folge 13, Folge 14, Folge 15, Folge 16, Folge 17, Folge 18

Die Folgen der ersten Staffel: Folge 1, Folge 2, Folge 3 und 4, Folge 5, Folge 6, Folge 7, Folge 8, Folge 9.