Vor dem Gerichtsgebäude vom Amtsgericht Neukölln war zu einer Kundgebung aufgerufen worden. Mit Transpi, Lauti, Kaffee und Schnittchen und einem Fernsehteam vom WDR war gute Stimmung angesagt. Viele Betroffene und Nachbar*innen blieben stehen. Ach ja und die Polizei war auch da – sehr präsent mit Wannen und Spalier direkt vor dem Eingang des Gerichtsgebäudes. In den Redebeiträgen wurde der aktuelle Fall aber auch die Machenschaften der NAKO-Hausverwaltung erklärt.
Dazu gab es bereits eine Mieter*innenversammlung in den Räumen der Berliner Mietergemeinschaft auf der Sonnenallee. Auch über das Urteil vom Vortag zum illegalen Polizeieinsatz in der Rigaer Straße wurde berichtet. Dann ging man gemeinsam in das Gerichtsgebäude. Nach Vorkontrollen konnten leider nur ca. die Hälfte der Interessierten der Verhandlung beiwohnen. Der Rest machte es sich vor dem Verhandlungsraum auf den Bänken und Treppen gemütlich.
Im Gerichtssaal ging es scheinbar um die Glaubwürdigkeit der Zeugen. Hat die Vertreterin der Eigentümer nun die Abmahnung in den Briefschlitz in die Wohnung geschmissen oder haben sie es sich nur ausgedacht. Haben die Freunde in der Wohnung den Briefschlitz klappen gehört und wenn nein, waren sie wirklich um 16 Uhr an einem Freitag zum Wochenendfrühstück da…. Das war vielleicht der interessanteste Moment, als die Richterin daraufhin erwiderte „Also für mich ist am Freitag weder Wochenende noch 16 Uhr Frühstückszeit!“ Und aus den Zuschauerbänken raunte es wie Schilf am Badesee ‚Getrennte Lebenswelten‘.
Getrennte Lebenswelten gibt es auch zwischen den Eigentümern und den Mietern. Die Instandhaltung der Wohnung aus der laufenden Miete zu beauftragen – das war kein Thema für den Eigentümer. Aber ob die Zahlung der Mietminderung ‚unter Vorbehalt‘ erfolgte und ob die Mietminderung überhaupt erst nach Mieterhöhung berechtigt war – das war ein Thema für die Richterin. Kein Wort darüber, ob vielleicht die Mieterhöhung für diese Bruchbude einfach nicht mehr angemessen war. Aber was ist der Maßstab? Das Einkommen der Mieter, der Wert der eigenen Arbeitskraft, das Vermögen des Eigentümers? Als der Zeuge des Mieters von der Richterin nach seinem Beruf gefragt wurde, gab der ‚Hartz4Empfänger“ an. Die Richterin wiederholte für die Protokollantin ‚ungelernt‘. Vielleicht liegt bereits hier eines der grundlegenden Mißverständniss: man kann auch unentgeltlich sinvoll tätig sein.
Doch nun warten wir ersteinmal das Urteil ab. Die Richterin wollte es sich alles noch einmal durch den Kopf gehen lassen.
…und das Rauschen der getrennten Lebenswelten begleitet sie.