Prozeß wg. Rosemarie-Gedenkdemo // Mo., 06.01., 9.45 Uhr

Update: Prozeß verschoben

Alle Menschen, die am Montag zum Prozeß kommen wollten, können erstmal ausschlafen! Das zuständige Gericht hat mitgeteilt, dass der Prozeß aufgrund von „Sicherheitsbedenken“ verschoben wird. Er soll im Frühling im Sicherheitssaal stattfinden.

Das ist zwar albern aber es es ist auch offensichtlich was damit bezweckt wird. Sten M. soll der Öffentlichkeit schon von vornherein als besonders gefährlich präsentiert werden. Dabei ist es keine Frage wer gefährlich ist: die Polizisten, die Sten M. bewußtlos geprügelt haben.

Wir sehen uns beim neuen Prozeßtermin – ob Sicherheitssaal oder nicht!

Weitere Info

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Bei der Rosemarie-Gedenkmo am 14.04.2013 kam es zu massiven Polizeiübergriffen. Sten M. wurde dabei von der Polizei bewusstlos geschlagen. Nun soll nicht der Polizei, sondern ihm der Prozeß gemacht werden.

Unterstützt Sten, kommt zum Prozeß:
Montag, 06.01.2014 um 9.45 Uhr
Turmstraße 91, 10559 Berlin-Moabit, Raum 863

Zum Hintergrund

Am 11.4.2013 ver­starb die schwer­kran­ke 67-​jäh­ri­ge Ro­se­ma­rie Flies, zwei Tage nach­dem sie aus ihrer Woh­nung zwangs­ge­räumt wor­den war. Ärzt­li­che At­tes­te hat­ten be­stä­tigt, dass eine Räumung für sie lebensgefährlich ist. Trotz­dem nah­men die Ei­gen­tü­me­rin von Ro­se­ma­ries Woh­nung, Ge­rich­te, Po­li­tik und Po­li­zei ihren Tod bil­li­gend in Kauf und setz­ten die Räu­mung durch.

Am Frei­tag den 12.​4.​2013 ver­sam­mel­ten sich ca. 300 Men­schen vor ihrem Haus zu einer fried­li­chen Trau­er­kund­ge­bung. Am 14.04.2013 gab es eine Rosemarie-Gedenkdemonstration. 800 Nach­bar_in­nen, Mietak­ti­vis­t_in­nen, Se­ni­or_in­nen und Kin­der starteten am Lau­sit­zer Platz in Kreuz­berg und wollten zum Rat­haus Neu­kölln gehen. Ver­bal wur­den Wut und Em­pö­rung über die Zwangs­räu­mung und den Tod von Ro­se­ma­rie ge­äu­ßert.

Polizei greift Demonstration an

Am Kottbusser Damm, auf der Höhe Bürk­ner­stra­ße, wurde die Demonstration von der Po­li­zei angegriffen. Sten M. wurde dabei von der Polizei bewusstlos geschlagen und über den Boden geschleift. Daraufhin kam es zu weiteren Auseinandersetzungen, Polizeiübergriffen und Festnahmen. Da die Unversehrtheit der Demonstrierenden nicht mehr gewährleistet werden konnte wurde die Demonstration vom Veranstalter abgebrochen.

Sten M. musste im Ur­bank­ran­ken­haus in der chir­ur­gi­schen Not­auf­nah­me be­han­delt wer­den, da er erhebliche Verletzungen erlitt. Nun müssen sich nicht etwa die Schläger in Uniform vor Gericht verantworten sondern gegen Sten M. wird ein Verfahren eröffnet wegen „des dringenden Tatverdachtes des Landfriedensbruches in Tateinheit mit Körperverletzung, versuchte, gefährliche Körperverletzung sowie Beleidigung und Widerstandes gegen Polizeivollzugsbeamte“.

Unsere Solidarität gegen ihre Einschüchterung

Dies ist kein Einzelfall. Immer wieder werden anstelle der Täter_innen die Opfer von Polizeiübergriffen angeklagt. Dies dient dem Schutz der Täter_innen in Uniform, zu deren Aufgaben es auch gehört Widerstand gegen hohe Mieten, Verdrängung und Zwangsräumung mit körperlicher Gewalt einzuschüchtern. Wir setzen diesen Einschüchterungsversuchen unsere Solidarität entgegen! Keiner bleibt allein, kommt zum Prozeß am Montag!

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Weitere Infos
Aufruf auf Indymedia
Pressemitteilung zum Polizeiangriff auf die Demo
Presseartikel

PM vom 03.01.2014: 6.1.2014, Prozeß Rosemarie Demo: von der Polizei bewusstlos geschlagen, wegen Widerstand angeklagt

PM: 6.1.2014, Prozeß Rosemarie Demo: von der Polizei bewusstlos geschlagen, wegen Widerstand angeklagt

*Juristisches Nachspiel der Demonstration nach Rosemarie Fließ‘ Tod*
*Von der Polizei bewusstlos geschlagen, wegen Widerstand angeklagt*

Am 06.01.2014 ab 9:45 Uhr findet in der Turmstraße 91, Raum 863, der Prozess gegen Sten M. im Zusammenhang mit der Demonstration vom 14.04.2013 anläßlich des Todes von Rosemarie Fließ nach ihrer Zwangsräumung am 09.04.2013 statt. Diese Gedenkdemonstration war von der Polizei mit Fausthieben, Tonfas und Pfefferspray zerschlagen worden und musste von der Anmelderin aus Sorge um die DemonstrationsteilnehmerInnen abgebrochen worden. Sten M. wurde von der Polizei bewusstlos geschlagen und wachte erst im Urban-Krankenhaus wieder auf.

Sten M. ist wegen Landfriedensbruch, schwerem Landfriedensbruch, Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. In der Anklageschrift wird der Umstand, dass Sten M. von der Polizei bewusstlos geschlagen wurde, mit keinem Wort erwähnt.

Die Zwangsräumung von Rosemarie Fließ war von einem Großaufgebot der Polizei durchgesetzt worden, während hunderte friedlich dagegen protestierten. Es ist eine Aufgabe der Polizei Eigentumsinteressen gewaltsam gegen die Lebensinteressen von Mietern durchzusetzen, eine andere Aufgabe ist den Widerstand gegen eine soziale Ordnung, die Profite über das Leben von Menschen stellt, zu behindern und nötigenfalls gewaltsam zu verhindern.

Nun setzt die Staatsanwaltschaft diese Unterdrückung sozialen Widerstands fort, indem sie in ihrer Anklageschrift den Gewaltexzess der Polizei gegen die Demonstration entnennt, den Angriff der Polizei auf Sten M. und dessen körperliche Folgen (Koma, angebrochene Rippen, Prellungen, Gehirntrauma,…) entnennt und somit das Verhältnis von Tätern und Opfer auf den Kopf stellt.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft hat die Funktion der Berliner Polizei bei der polizeilichen „Bearbeitung“ sozialer Probleme den Rücken zu stärken und so eine soziale Ordnung zu stützen, die jährlich allein in Berlin 5.000 Mal Menschen aus ihren Wohnungen treibt. Widerstand dagegen wird auch weiter nicht ausbleiben, die Polizei also weiter zuschlagen.

Das Bündnis Zwangsräumung verhindern! ruft dazu auf, Sten M. beim Prozess nicht alleine zu lassen und den Prozess kritisch zu begleiten.

Die interessierte Presse bitten wir, die Gewaltfrage endlich an die Gewalttäter zu stellen und uns damit zu verschonen.

Bündnis Zwangsräumung verhindern!