Solidarität beim gerichtlichen Besichtigungstermin im Kündigungsprozess:
Montag, den 2. Dezember um 9:30 Uhr, Manteuffelstrasse 89
Am kommenden Montag, den 2. Dezember, findet um 9:30 Uhr ein gerichtlicher Besichtigungstermin wegen der Kündigung der Wohnung Eurer Nachbarin statt. Wir vom “Bündnis Zwangsräumung verhindern” werden diesen Termin mit einer Kundgebung begleiten. Die meisten schimpfen über steigende Mieten und Verdrängung ärmerer MieterInnen aus Innenstadtvierteln.
Wir setzen auf praktische Solidarität mit den Menschen, die von Verdrängung bedroht oder betroffen sind. Die Wohnung und ihre Umgebung sind eine notwendige Grundlage für unser Leben. Dass Profite über unsere Bedürfnisse gestellt werden, ist kein Naturgesetz, das wir hinnehmen müssen. Gemeinsam können wir uns gegen steigende Mieten und Verdrängung wehren. Kommt zur Kundgebung und zeigt Euch solidarisch mit Eurer Nachbarin.
Die Geschichte: Erst Privatisierung, dann vorgeschobene Kündigungsgründe
Vordergründig geht es bei dem Prozess um die Höhe einer Mietminderung wegen mehreren Wasserschäden aus dem Jahre 2008. Weil diese Mietminderung nach Ansicht des Amtsgerichts zu hoch war und daher ein Mietrückstand entstanden sein soll, sei der Vermieter zur fristgemäßen Kündigung berechtigt. Tatsächlich geht es jedoch offensichtlich um den Versuch, eine langjährige Mieterin mit einer relativ günstigen Miete loszuwerden und die Wohnung dann profitabler neu zu vermieten. Wie ernst es dem Vermieter damit ist, hat er mit zahlreichen Schikanen immer wieder gezeigt. Während des laufenden Verfahrens wurde Anfang des Jahres noch eine weitere Kündigung ausgesprochen, dieses Mal heisst der vorgeschobene Kündigungsgrund: Eigenbedarf.
Über 60 Jahre alt, seit über 28 Jahren in dieser Wohnung
Eure Nachbarin wohnt bereits seit mehr als 28 Jahren in der Wohnung. 1985 hat sie mit dem damaligem Besitzer, dem Bezirksamt Kreuzberg, einen Mietvertrag abgeschlossen. Als Altmieterin zahlt sie für ihre Wohnung eine vergleichsweise niedrige Miete. Wie andere von den bezirklichen Grundstücksämtern verwalteten Häuser wurde das Haus später an eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft verschenkt.
Diese veräußert das Grundstück 2004 an den jetzigen Vermieter, Zeynal Balki. Und ab diesem Zeitpunkt fängt der Ärger an. Bereits nach kurzer Zeit gab es die erste Kündigung, weitere folgten. Bei den meisten anderen Bewohner*innen hat der Eigentümer mit dieser Strategie Erfolg gehabt. Sie sind ausgezogen. Heute werden die Wohnungen zu dem dreifachen Preis vermietet.