Mieter_innen unterstützen immer öfter andere Mieter_innen bei Prozessen
So auch am heutigen Dienstag im Amtsgericht Neukölln. Über 50 Unterstützer_innen kamen zur Kundgebung um 9 Uhr und zum anschließenden Prozess um 9.30 Uhr. Aufgrund penibler Einlasskontrollen war es nicht allen möglich dem Prozeß beizuwohnen. Dieser war schnell vorüber, da der Richter der abstrusen Argumentation der Eigentümer nicht folgte. Diese begründeten eine außerordentliche und eine fristgerechte Kündigung mit „Verhinderung der Mängelbeseitigung“. Der Richter zeigte, dass er die Klage abweisen wird und legte den Eigentümern nahe, die Klage zurückzuziehen. Die Eigentümer liessen sich darauf aber nicht ein, sie wollen die WG raushaben. So werden sie wohl in Revision gehen und auch einen weiteren Prozeß im Dezember wegen Mietminderung führen. Von der großen Öffentlichkeit waren die Eigentümer überhaupt nicht begeistert. (Weitere Infos hier)
Richter_innen unter Rechtfertigungsdruck
Seit der Diskussion um die Richterin Regine Paschke, steht die Justiz unter erhöhtem Rechtfertigungsdruck. Dass eine Richterin für die Immobilienwirtschaft Seminare gibt und in deren Organen veröffentlicht, lässt dann doch an ihrer Unabhängigkeit zweifeln. Aber auch wenn sie das nicht tun, sind Richter_innen Angehörige einer anderen Einkommensklasse als Mieter_innen, die auf ALG 2 angewiesen oder prekär beschäftigt sind. Durch gemeinsamen Besuche sowohl der Paschke-Seminare wie auch von Mietprozessen ist es Mieter_innen gelungen den gesellschaftlichen Diskurs zur Rolle der Justiz in Mietprozessen zu ihren Gunsten zu verändern.
Zeichen praktischer Solidarität
Sara Walther vom Bündnis „Zwangsräumung verhindern“: „Unsere Erfahrung zeigt, dass Gerichte bei anwesender Öffentlichkeit öfter zugunsten der Mieter_innen entscheiden, zumindest vorsichtiger agieren. Solange Wohnung aber eine Ware ist, ist das Recht aber dazu da Eigentümerinteressen durchzusetzen. Dem können wir nur mit zivilem Ungehorsam begegnen. Gemeinsame Besuche von Gerichtsprozessen sind aber ein Anfang praktischer Solidarität.“
Die nächsten Prozesse:
- Do., 31.10.2013, 11 Uhr, Landgericht, Littenstr. 12-17, Raum 3807
Berufungsverhandlung wg. abgewiesener Räumungsklage gegen das Wohnprojekt Linienstr. 206
linie206.blogsport.de, Real-Soap „Linienstraße 206“ - Mi., 06.11.2013, 11.30 Uhr, Landgericht, Littenstr. 12-17, Raum 3807
davor ab 11 Uhr Kundgebung
Berufungsverhandlung wg. Kündigung
André M. legte Widerspruch gegen eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung ein und verweigerte die Zahlung. Das nahm der Eigentümer als Anlaß für eine Kündigung. Diese wurde in erster Instanz vom Amtsgericht bestätigt, obwohl mittlerweile alles bezahlt war. Sollte André M. die Berufungsverhandlung verlieren, droht die Zwangsräumung.
Hinweis: Aufgrund penibler Abtatschereien kommt es zu Verzögerung beim Einlass. Sichert euch die besten Plätze durch rechtzeitiges Erscheinen (am besten eine halbe Stunde vor Beginn)!