GEWOBAG: Offener Brief wg. Ablehnung Nachmieter

UPDATE: Zwangsräumung verhindert!

Nach dem offenen Brief und dem angekündigten Besuch der GEWOBAG gab es mehrere Gespräche mit der GEWOBAG. Das Ergebnis: Naki D. erhält einen unbefristeten Hauptmietvertrag wenn bis Dezember monatlich 25 Euro Mietschulden zurückgezahlt werden. Das ist eine weitere verhinderte Zwangsräumung bei öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften. Auch bei der GSW wurden bereits Zwangsräumungen zurückgenommen. Sich organisieren und gemeinsam kämpfen lohnt sich!

Die Vorgeschichte

Naki D. möchte eine Wohnung der GEWOBAG übernehmen, in der er seit Anfang des Jahres als Untermieter wohnt. Naki D. ist wegen erlittener Folter in Behandlung, die Miete wird vom JobCenter übernommen, Mietschulden aus einem anderen Mietverhältnis würde Naki D. in Raten abbezahlen. Alles eigentlich kein Grund, schon gar nicht für eine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft, Naki D. den Mietvertrag zu verweigern und ihn stattdessen mit Räumung zu drohen und damit die Obdachlosigkeit in Kauf zu nehmen. Um diese zu vermeiden hat das Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ den Geschäftsführern der GEWOBAG einen offenen Brief geschrieben und wird sie am Freitag, den 16.08.2013, um 11.00 Uhr besuchen.

Der offene Brief im Wortlaut:

GEWOBAG Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Herr Hendrik Jellema
Herr Markus Terboven
Bottroper Weg 2
13507 Berlin-Reinickendorf

13. August 2013

Betreff: Offener Brief Ablehnung Nachmieter Naki D.

Sehr geehrter Herr Hendrik Jellema, sehr geehrter Herr Markus Terboven,

das Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ setzt dich dafür ein, daß Herr Naki D. die GEWOBAG-Wohnung als Mieter übernehmen kann.

Herr D. wohnt dort als Untermieter seit Januar 2013. Der Hauptmieter kündigte zum 31.05.2013. Seit März 2013 übernimmt das JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg die komplette Miete für Herrn D. und wird dies auch weiterhin tun. Herr D. ging davon aus, nach der Kündigung die Wohnung übernehmen zu können.

Herr D. ist aufgrund der Folgen erlittener Folter seit 1998 in seelenärztlicher Behandlung. Sein Arzt empfiehlt den Verbleib in der Wohnung, um den derzeitigen stabilen Gesundheitszustand nicht zu gefährden.

Herr D. vermutet, daß die GEWOBAG die Übernahme der Wohnung verweigert, da aus einem anderen Mietverhältnis noch Mietschulden offen sind. Er versichert aber, daß er diese durch Ratenzahlung abbezahlt.

Wir möchten sie als öffentliche Wohnungsbaugesellschaft in die Verantwortung nehmen, die drohende Obdachlosigkeit von Herrn D. zu verhindern.

Wir denken, offene Fragen lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch ausräumen. Hierzu kommen wir am Freitag, den 16.08.2013, um 11.00 Uhr bei Ihnen im Bottroper Weg 2 vorbei.

Mit freundlichen Grüßen
Bündnis „Zwangsräumung verhindern“