GEWOBAG setzt Zwangsräumung in Charlottenburg nach Intervention des Bündnisses aus!

Räumung und Blockade für Donnerstag, 18. 04. um 9.45 Uhr in der Hofackerzeile 2A in 13627 Berlin ausgesetzt!

Um 11 Uhr heute morgen kamen Mohamed S., 5 Aktivist_innen, 2 Kameraleute und ein Fotograf am Bottroper Weg 2 bei der GEWOBAG an. Die Polizei war bereits mit einem Großaufgebot mit einem Dutzend Einsatzfahrzeugen vor Ort. Die GEWOBAG war mit Geschäftsführer Hendrik Jellema, Pressesprecherin und 2 weiteren Mitarbeitern vor dem Haus, um das Bündnis zu empfangen. Nach einem kurzen Gespräch setzte der Geschäftsführer die Räumung für morgen aus und Gespäche mit Mohamed S. an, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.


Dazu gibt es auch eine Pressemitteilung von uns:

PM: GEWOBAG setzt Zwangsräumung in Charlottenburg nach Intervention des
Bündnisses aus!

Räumung und Blockade für Donnerstag, 18. 04. um 9.45 Uhr in der
Hofackerzeile 2A in 13627 Berlin ausgesetzt!
Um 11 Uhr heute morgen kamen Mohamed S., 5 Aktivist_innen, 2 Kameraleute
und ein Fotograf am Bottroper Weg 2 bei der GEWOBAG an. Ein Großaufgebot
der Polizei war bereits mit einem Dutzend Einsatzfahrzeugen vor Ort. Die
GEWOBAG war mit Geschäftsführer Hendrik Jellema, Pressesprecherin und 2
weiteren Mitarbeitern vor dem Haus, um das Bündnis zu empfangen. Nach
einem kurzen Gespräch setzte der Geschäftsführer die Räumung für morgen
aus und Gespäche mit Mohamed S. an, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu
kommen.
Am Donnerstag, den 18.04.2013, sollten Mohamed S. und seine
Lebensgefährtin sowie ihr gemeinsames 2-jähriges Kind nach 35 Jahren aus
ihrer Wohnung in der Hofackerzeile 2a in 13627 Berlin zwangsgeräumt
werden.

Der Vermieter, die städtische Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG, nutzte im
Jahre 2010 einen Mietrückstand von 3 Monaten, der durch die Umstellung der
Mietzahlung vom JobCenter auf das Grundsicherungsamt entstand, zur
fristlosen Kündigung. Immer wieder entstehen durch unregelmäßige oder
„verwaltungstechnisch bedingte“ Wartezeiten Mietrückstände, die vom
Vermieter als Kündigungsvorwand ausgenutzt werden. Obwohl der
Mietrückstand ausschließlich eben diese technischen Hintergründe hatte –
denn der Mieter hat einen Anspruch auf die „Kosten der Unterkunft“, das
Amt ist also ein verlässlicher Mietzahler – wird genau das für fristlose
Kündigungen genutzt. So auch in diesem Fall.

Für Mohamed S. ist die afrikanische Gemeinde eingesprungen und hat die 3
Monatsmieten überwiesen. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG
hat trotzdem die fristlose Kündigung durchgeklagt und am 19. August 2011
hat das Amtsgericht Charlottenburg unter dem Zeichen 238 C 198/10 die
Räumung der Wohnung bestätigt, weil der Mietrückstand nicht innerhalb der
sogenannten Schonfrist von 2 Monaten zurückgezahlt wurde. Das Gericht sah
auch keinen Beweis darin, dass die Miete vom Amt gezahlt werden müsse und
das, obwohl bisher das JobCenter die Kosten der Unterkunft gezahlt hat,
und auch Mohamed S. die Beantragung der Grundsicherung nahe legte. Auch
sah das Gericht keine besondere Härte, obwohl Mohamed S. mit 90% als
schwerstbehindert staatlich anerkannt ist.

Mohamed S. und das Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ freuen sich sehr
über die abgewendete Räumung. Dass städtische Wohnungsbaugesellschaften
bereits mehrmals Zwangsräumungen nach Interventionen des Bündnisses
aussetzten, wertet das Bündnis als Erfolg der bisherigen Proteste und
sieht es als Ansporn, diese fortzusetzen, wie zum Beispiel bei der
bevorstehenden Zwangsräumung am 29.04.2013 in der Hermannstr. 208 in
Berlin-Neukölln. Auch hier ist mit Stadt & Land eine öffentliche
Wohnungsbaugesellschaft in der Pflicht, die Obdachlosigkeit einer Mieterin
und ihrer Tochter durch Rücknahme der Kündigung abzuwenden.

Bündnis Zwangsräumungen verhindern
David Schuster, Sara Walther
zwangsraeumungverhindern (at) riseup.net
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