Jetzt Zwangsräumung in Neukölln

Heute findet in der Reuterstr. 2 in Neukölln eine Zwangsräumung statt.
Der Eigentümer will die Miete auf die Straße werfen lassen, weil er hier aus der Wohnung mehr Profit herausholen kann, als die jetzigen Mieter zahlen können.
Ca. 70 Nachbar*innen und sitzen vor dem Haus sitzen vor dem Haus, um die Räumung zu verhindern.

Zur Geschichte der Zwangsräumung:
Familie K. aus Sri Lanka wohnt seit 15 Jahren in der Reuterstraße 2 in Neukölln. In 2011 gab es aufgrund einer Zwangsversteigerung einen Eigentümerwechsel und drastische Mieterhöhungen. Die Mieter klagten dagegen.

Vor Gericht einigte man sich mit dem neuen Vermieter Marcus R. gütlich auf eine erträgliche Mieterhöhung und zahlte weiterhin fristgerecht. Dieser jedoch kündigte der Familie K. erneut ihren Mietvertrag. Auch dagegen legte die Familie Widerspruch ein, woraufhin der Vermieter sie auf Herausgabe der Wohnung wegen Eigenbedarf verklagte. Die Eigenbedarfsklage wird von Eigentümern gerne genutzt, um eine Wohnnung schnell frei zu bekommen ohne, dass eine Instanz nachprüfen konnte, wer dann wirklich einzieht. Auch Marcus R. besitzt mehrere Wohnungen und ob er von Prenzlauer Berg nach Neukölln ziehen will darf bezweifelt werden.

Auch in diesem Fall arbeiten Eigentümer Gerichte und Gerichtsvollzieherin Hand in Hand. Die Familie hatte keine Chance, weder mit Widersprüchen noch mit Räumungsschutz.
Heute soll eine Familie obdachlos werden. Die Gerichtsvollzieherin missachtet Mieterrechte durch den Druck eines gierigen Vermieter für spekulativen Leerstand.


Kommt vorbei! Sei solidarisch mit Deinen Nachbar*innen

Gerade gab es eine halbe Stunde Aufschub um rechtliche Unklarheiten zu klären.

NEWS:

# Mittlerweile stehen acht Wannen bereit die Zwangsräumung durchzusetzten.

# Die Familie versucht bei Gericht einstweiligen Rechtsschutz zu bekommen, weil der Räumungstitel nicht für alle Menschen in der Wohnung gilt – eigentlich müsste die Räumung abgeblasen werden.

# Die Polizei sagt, sie will es mit der halben Stunde nicht so genau nehmen

10:05 Uhr: Jemand Familie sitzt noch immer in einer langen Schlange beim Gericht.

10:21 Uhr: Zur Zeit warten die Bullen und die Gerichtsvollzieherin weiter auf das Gericht. Die Gerichtsvollzieherin hat von Gericht einen Anruf bekommen, dass sie warten soll.
Die halbe Stunde ist indies abgelaufen, aber durch die gerichtliche Anweisung auch hinfällig

10:45 UhrWeiteres warten ist angesagt. Mittlerweile ist klar, dass sich die Gerichtsvollzieherin tatsächlich nicht ordnungsgemäß angekündigt hat!
Die Gv_in hat sich letzte Woche per e-Mail angekündigt.
Ursprünglich gab es Räumungsschutz bis 15.4. Nach gerichtlicher Intervention des Vermieters wurde die verkürzt.
Danach hielt es die Gerichtsvollzieherin nicht für nötig sich nochmals schriftlich anzukündigen. Die Frist wäre nötig, dass die Mieter nochmals Räumungsschutz beantragen können.
So beugt die Gerichtsvollzieherin, die selbst sagt, dass sie die Räumung „liebend gern“ durchziehen will, das Recht und trägt aktiv dazu bei die Leute auf die Straße zu setzten.

10:53 Uhr: Eben kam der Anruf vom Gericht: Die Räumung wird durchgeführt!

KOMMT VORBEI