Pressemitteilung vom 31.01.201
Am gestrigen Mittwoch, 30.1.13 wurde bekannt, dass die Zwangsräumung von Familie K. aus der Lübbener Straße in Berlin-Kreuzberg verhindert werden konnte. Das 70 bzw. 80 Jahre alte Ehepaar kann in ihrer Wohnung der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft WBM bleiben.
Damit beugen sich WBM-Geschäftsführer Lars Ernst sowie die soziale Wohnhilfe des Kreuzberger Sozialamtes dem öffentlichen Druck, den das Bündnis Zwangsräumungen verhindern gemeinsam mit dem Ehepaar aufgebaut hatte. Dem jetzigen Ergebnis gingen wochenlange Verhandlungen, u.a. ein öffentliches Sit-In bei der Hauptgeschäftsstelle der WBM sowie ein offener Brief an die Wohnungsbaugesellschaft voraus.
Sara Walther, Pressesprecherin des Bündnis Zwangsräumungen verhindern, dazu: „Wer in Berlin Menschen zwangsräumen lassen will, bekommt den Widerstand von immer mehr Menschen, die ebenfalls von explodierenden Mieten und Verdrängung betroffen sind, zu spüren. Mittlerweile ist klar, dass Zwangsräumungen verhindert werden können. Unser Protest und Widerstand gelten selbstverständlich den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften wie die WBM, die im sozialen Auftrag handeln sollen. Sie gelten aber auch dem Privateigentümer André Franell, der am 14.2. Familie Gülbol in der Lausitzer Straße 8 aus ihrer Wohnung werfen lassen will.“
Mit der gestern bekannt gewordenen Absage der Zwangsräumung seitens der WBM konnte das Bündnis bereits zwei Zwangsräumungen verhindern sowie eine Räumung wiederholt verschieben:
Mitte Januar musste die privatisierte Wohnungsbaugesellschaft GSW die Zwangsräumung einer fünfköpfigen Familie am Kottbusser Tor zurücknehmen. Das Bündnis Zwangsräumungen verhindern und die Mieter_inneninitative Kotti&Co hatten gemeinsam gegen den Rausschmiss der Familie protestiert und erreichten eine zweijährige Aussetzung der Räumung.
Im Oktober 2012 wurde erstmals in Berlin die Zwangsräumung einer Familie aus ihrer Wohnung durch eine Sitzblockade von 150 Nachbar_innen und Mietaktivist_innen vereitelt. Als der Räumungstermin in der Lausitzer Straße 8 in Kreuzberg im Dezember nachgeholt werden sollte, sagte die Gerichtvollzieherin diese zweite Räumung wegen formaler Unstimmigkeiten ab – nachdem es eine breite Mobilisierung gegen die Vollstreckung gegeben hatte.
Die Familien stehen stellvertretend für die typische Situation von Menschen mit sozialen Transferleistungen und/oder prekärer Beschäftigung sowie der Armut im Alter. Allein von den Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften sind im letzten Jahr 1/3 zur Senkung der sg. „Kosten der Unterkunft“ aufgefordert worden. Sie sind mangels preiswerter Wohnungen gezwungen, die Differenz aus dem Regelsatz zu zahlen. Darum ist es für die Mieter_innenproteste der letzten Jahre ein Höhepunkt, dass es nun in zwei Fällen gelungen ist, die Handlungsohnmacht aufzubrechen. Genau das ist der Wind, mit dem wir in den 14.2. segeln: Die Verhinderung der Zwangsräumung bei Familie Gülbol in der Lausitzer Str. 8, früh um 7 Uhr.