UPDATE: Die degewo hat die, für Mittwoch 18.3., angesetzte Zwangsräumung zurückgenommen! Zitat: „wie soeben telefonisch mitgeteilt, bestätigen wir noch einmal schriftlich, dass der Räumungstermin morgen früh nicht stattfindet.“
Anna Weber vom Bündnis Zwangsräumung verhindern: „Wir sind froh, dass die degewo noch zur Einsicht gekommen ist, aber sie hat uns ziemlich hängen gelassen, heute morgen sah es noch so aus als ob sie räumen wollen. Für Peter P. war das ziemlich belastend, aber das können sich Vorstände mit 200.000 Euro Jahresgehalt anscheinend nicht vorstellen. Wir waren drauf und dran nochmal bei denen vorbeizuschauen und haben schon alle Polit- und Pressehebel in Bewegung gesetzt. Wir hätten auch morgen gegen die Zwangsräumung protestiert, natürlich Corona-sicher. Wir fordern ein sofortiges Zwangsräumungsmoratorium!“
Am Freitag, den 13. März, um 10.30 Uhr besuchten ca. 20 Unterstützer*innen des Bündnis Zwangsräumung verhindern zusammen mit Peter P. das städtische Wohnungsunternehmen degewo in der Potsdamer Straße um die anstehende Zwangsräumung von Peter P. zu verhindern. Die degewo will Peter P. am Mittwoch, den 18.3.2020, aus seiner Wohnung räumen lassen.
Als Grund für die Kündigung gibt die degewo Mietschulden an. In einem Gespräch betonte degewo Vorstand Christoph Beck, dass „die degewo eigentlich nicht zwangsräumt aber manchmal ginge es nicht anders.“
Anna Weber vom Bündnis Zwangsräumung verhindern dazu: „Es hat uns gefreut, dass der Vorstand so schnell zu einem Gespräch bereit war. Wir widersprechen aber ganz entschieden der Aussage, dass Zwangsräumungen manchmal nicht zu vermeiden sind. Hier versagt eindeutig das Hilfesystem der städtischen Wohnungsunternehmen. Es kann nicht sein, dass diese den 40.000 Wohnungslosen in Berlin noch weitere hinzufügen. Die Zwangsräumungen bei den städtischen Wohnungsunternehmen müssen aufhören!“
Die städtischen Wohnungsunternehmen haben sich im Berliner Wohnraumversorgungsgesetz zu über das BGB hinausgehenden, mieterfreundlichen Regelungen verpflichtet. Dies umfasst auch fristlose Kündigungen aufgrund von Mietrückständen. Diese sollen soweit wie möglich vermieden werden (1). Diese Formulierung lässt den städtischen Wohnungsunternehmen aber anscheinend einen zu großen Ermessensspielraum.
Im Jahr 2018 führten die sechs größten landeseigenen Wohnungsunternehmen 418 Zwangsräumungen durch. Selbst die FDP, nicht gerade als eine dem Sozialen verpflichtete Partei bekannt, kritisierte die Zwangsräumungen. Deren Sprecher für Sozial- und Behindertenpolitik, Thomas Seerig erklärte, „angesichts des überhitzten Wohnungsmarktes dürften die Betroffenen große Probleme haben, eine neue Bleibe zu finden. Er warf dem rot-rot-grünen Senat vor, seine Vorbildfunktion zu verletzen.“ (2)
degewo-Vorstand Beck liess sich nicht darauf ein die Zwangsräumung von Peter P. am 18.3. direkt zurück zu nehmen. Die degewo kann den Gerichtsvollzieher einfach anweisen die Vollstreckung der Zwangsräumung nicht auszuführen. Der Vorstand will die Kündigungsgründe nun prüfen lassen. Dies lässt Raum für verhaltenen Optimismus. Anna Weber vom Bündnis Zwangsräumung verhindern: „Wir sind guter Hoffnung, Peter P. ist zu Verhandlungen bereit, etwaige Mietschulden lassen sich regeln. Aber wir sind auch auf Protest am Räumungstag vorbereitet.“
1) https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraumversorgung/download/WoVG_Gesetzblatt_05.12.15.pdf
2) https://www.tagesspiegel.de/berlin/hunderte-mieter-rausgeworfen-so-oft-lassen-berliner-wohnungsgesellschaften-zwangsraeumen/25096826.html