übernommen von Kotti & Co.
Im Oktober 2011 gab es einen Brand über der Wohnung der Familie Ö. in der Manteuffelstr.
Der Brand verwüstete die Wohnung der Familie Ö. vollständig. Feuer, Rauch und Löschwasser kamen in die Wohnung.
Eine grundlegende Sanierung und eine Umsetzung der Familie wurden notwendig.
Das Haus in der Manteuffelstr. 13 gehört der GSW. Die Familie wurden in die Skalitzer Str. am Kotti umgesetzt.
Das Erleben des Brandes führte bei der Mutter und den Kindern zu Traumatisierungen. Allein der Gedanke an Rückzug in die alte Wohnung führte zu starker nervlicher Belastung.
Für die Umsetzwohnung gibt es nur eine Nutzungsvereinbarung, keinen eigenen Mietvertrag.
Wegen der Angst vor Doppelmietzahlungen hat die Mutter den alten Vertrag gekündigt. Ein neuer für die Skalitzer Str. wurde in Aussicht gestellt.
Der dringende Wunsch in der neuen Wohnung bleiben zu können wurde der GSW mehrfach mitgeteilt.
Die Miete wurde immer pünktlich überwiesen.
Die bürokratischen Auflagen der GSW wurden nicht immer verstanden; die nervlichen Belastungen taten ein übriges, denn Frau Ö. muss ja drei Kinder versorgen (5,9, und 13 Jahre alt!!)
Die Antwort der GSW auf solche Probleme ließ nicht lange auf sich warten: Statt die Familie zu unterstützen bekam diese vor einer Woche die Mitteilung, dass sie am 24.6. zwangsgeräumt wird.
Es ist hier nicht die Frage, ob das Verfahren möglicherweise juristisch einwandfrei ist; sondern es geht darum, dass eine Familie mit schulpflichtigen Kindern in der Umgebung bleiben kann, die für die Kinder wichtig ist. Die alleinerziehende Mutter mit drei schulpflichtigen Kindern braucht einen festen Mietvetrag für ihre Wohnung..
Die Zwangsräumung muss durch die GSW zurückgenommen werden.