Im November 2017 hat der Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin e.G. eine 61 jährige Mieterin nach fast 14 Jahren gekündigt. Der Kündigungsgrund sind Blumenkästen auf der Fensterbank, zwei angeblich ausstehende Monatsmieten, aber in der Hauptsache transphobe Diskriminierung. Mehrere Beschwerden der Mieterin gegen das Verhalten eines Nachbars geführt, unter anderem wegen Diskriminierung und tätlicher Angriffe, wurden in vergangenen Jahren ignoriert.
Während der 14 Jahre waren die angesprochenen Blumenkästen gut gesichert, unbeanstandet und mit Erlaubnis des damaligen Verwalters und der Hausordnung. Im September 2017 behauptete der BWV plötzlich, diese seien unsicher und müssten entfernt werden. Es bestand keine Gefährdung dritter, da ihre Wohnung im Erdgeschoss liegt und genügend Abstand zu Wegen und Eingangstür besteht. Dies wurde der Genossenschaft mitgeteilt, welche dennoch auf der Entfernung Bestand.
An einem Vormittag im September entfernte die Verwaltung ohne Vorankündigung alle Blumentöpfe von allen Fensterbrettern der Mieterin. Die Mieterin forderte die beiden Mitarbeiter auf, ihr das Eigentum wieder zurückzugeben, was diese mit einem Lachen quittierten und die Blumen in den Müll warfen. Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung gegen die Hausverwaltung wurde gestellt.
Daraufhin reagierte die Hausverwaltung zuerst mit einer Anzeige wegen angeblicher, tätlicher Übergriffe auf die Mitarbeiterin und einer Forderung von 2500 Euro Schadensersatz, gefolgt von einer fristlosen und fristgerechten Kündigung. Für die Schriftsätze wurden jeweils eine Gebühr von 45 Euro erhoben. Dieser fristlosen Kündigung kam die Mieterin nicht nach, weshalb der BWV Räumungsklage erhob und zudem 4400 Euro fordert.
Mitte Januar 2018 wurde noch eine außerordentlich, fristlose und ersatzweise fristgerechte Kündigung ausgesprochen, wegen zwei fehlender Monatsmieten. Der Genossenschaft lag eine ungekündigte Einzugsermächtigung vor, das Konto war ebenfalls gedeckt, weshalb nicht verständlich war, warum die Mieterin an der ausstehenden Miete Schuld haben solle. Die unverschuldete Mietschuld wurde sofort beglichen. Der BWV besteht jedoch weiterhin auf diese ungerechtfertigte Kündigung und die wiederholte Gebühr für das Schreiben in der Höhe von 45 Euro.
Gesprächsangebote der Mieterin wurden nicht angenommen, bis vor zwei Wochen auf Anregung des Bündnis Zwangsräumung Verhindern und des TBB doch noch ein Gespräch zu Stande kam. erklärte man sich dazu bereit. Ein Gespräch, das lediglich zu einem Nachdenken seitens des BWV auf Anregung des Bündnis Zwangsräumung Ver und des TBB zu einem Mediationsgespräch führte. Der Vorstandsvorsitzende Herr Einsle versprach sich binnen 10 Tage zu melden, ob die angeblich geschädigte Angestellte des BWV ein Mediationsgespräch mit der Mieterin annehmen würde. Diese Frist verstrich jedoch ohne eine Reaktion des BWV. Wie böser Zynismus liest sich der Satz zu finden auf der Website des BWV dazu: „Ich habe wieder einmal Stress mit meinem Freund. Mit meinem Vermieter hatte ich noch nie Probleme.“
Die Art und Weise wie der BWV hier vorgegangen ist, nicht nur aktuell sondern auch über den Verlauf der vergangenen 13 Jahre, lassen keinen anderen Schluß der transphoben Diskriminierung der Mieterin mehr zu.
Wir fordern den BWV auf endgültig die unrechte Räumungsklage und Geldforderungen gegenüber der Mieterin zurückzuziehen! Als Bündnis Zwangsräumung Verhindern können wir nicht zulassen, dass so mit Menschen und ihrem Zuhause umgegangen wird und werden die Mieterin weiterhin unterstützen.
Keine weiteren Räumungen, keine transphoben Diskriminierung! Für eine Stadt für Alle!
Veröffentlicht unter bwvtempelhof