Die Berufung, von Dieter S. gegen das Urteil des Amtsgerichts Mitte die am 21.08.2014 um 13:30 Uhr vor dem Landgericht Berlin verhandelt werden sollte, entfällt.
Die DEGEWO AG und Dieter S. haben sich – im Gefolge der Aktivitäten des Bündnisses Zwangsräumungen verhindern zu seiner Unterstützung – auf einen Vergleich geeinigt, der beinhaltet, dass das Mietverhältnis von Dieter S. von der DEGEWO AG fortgesetzt wird.
Erkaufen muss sich Dieter S. die Sicherheit seiner Wohnung durch Verzicht auf sein Recht, seiner Meinung nach ihm zustehende Mietminderungen in Höhe von über 4.000,- EUR weiter zu verfolgen und er trägt einen Teil der Verfahrenskosten. Ein plastisches Beispiel für die Auswirkung von Machtasymmetrie vor der Rechtsprechung, die doch alle ach so gleich behandelt.
Dieter S. zum Vergleich: „Ich bin froh, meine Wohnung zu halten, aber auch enttäuscht über eine Rechtsprechung, die vom Mieterschutz spricht, Vermietern aber 1000 juristische Hintertürchen offen lässt, Mieter zu kündigen oder zur Räson zu bringen.“
Dieter S. war von der DEGEWO AG gekündigt worden, weil er im Lauf von Jahren immer wieder Mängel seiner Mietwohnung (Heizungssystem, Baulärm, Postzustellung) behoben haben wollte und um dem Nachdruck zu verleihen, die Miete minderte. Das Amtsgericht Mitte hatte ihm nur teilweise Recht gegeben, zum Verhängnis vor dem Amtsgericht Mitte wurde Dieter S., dass er die geminderte Miete zwar fristgerecht nachgezahlt, jedoch weiter unter Vorbehalt gestellt hatte, um seine Forderungen weiter gerichtlich verfolgen zu können. Das Amtsgericht Mitte folgte der Argumentation der DEGEWO AG, die darin einen Kündigungsgrund sah.
David Schuster vom Bündnis Zwangsräumungen verhindern: „Dieter S. wandte sich an uns, als seine Wohnung bedroht war. Wer bereits von einer Räumung bedroht ist, kann durch offensives Vorgehen nur gewinnen. Wir haben die Öffentlichkeitsarbeit, die Dieter bereits begonnen hatte, in Richtung Senat und Abgeordnetenhaus verstärkt, zum Schluss ein Go-In bei der DEGEWO AG gemacht. Wir sind mit Dieter froh, dass er in seiner Wohnung bleiben kann – der Preis ist freilich hoch und die DEGEWO AG kann sich ihr Verhalten einem Mieter gegenüber, der seine Rechte wahrnehmen wollte, nicht als soziale Heldentat verbuchen.“