Prozeß wg. Rosemarie-Gedenkdemo // Mittwoch, 16.04.2014, 9.00 Uhr

Prozeß wg. Rosemarie-Gedenkdemo
Mittwoch, 16.04.2014, 9.00 Uhr
Gerichtsgebäude Turmstraße 91, Berlin-Moabit, Raum 101

Bei der Rosemarie-Gedenkmo am 14.04.2013 kam es zu massiven Polizeiübergriffen. Sten M. wurde dabei von der Polizei bewusstlos geschlagen. Nun soll nicht der Polizei, sondern ihm der Prozeß gemacht werden.

Zum Hintergrund

Am 11.04.2013 ver­starb die schwer­kran­ke 67-​jäh­ri­ge Ro­se­ma­rie Flies, zwei Tage nach­dem sie aus ihrer Woh­nung zwangs­ge­räumt wor­den war. Ärzt­li­che At­tes­te hat­ten be­stä­tigt, dass eine Räumung für sie lebensgefährlich ist. Trotz­dem nah­men die Ei­gen­tü­me­rin von Ro­se­ma­ries Woh­nung, Ge­rich­te, Po­li­tik und Po­li­zei ihren Tod bil­li­gend in Kauf und setz­ten die Räu­mung durch.

Am Frei­tag den 12.​04.​2013 ver­sam­mel­ten sich ca. 300 Men­schen vor ihrem Haus zu einer fried­li­chen Trau­er­kund­ge­bung. Am 14.04.2013 gab es eine Rosemarie-Gedenkdemonstration. 800 Nach­bar_in­nen, Mietak­ti­vis­t_in­nen, Se­ni­or_in­nen und Kin­der starteten am Lau­sit­zer Platz in Kreuz­berg und wollten zum Rat­haus Neu­kölln gehen. Ver­bal wur­den Wut und Em­pö­rung über die Zwangs­räu­mung und den Tod von Ro­se­ma­rie ge­äu­ßert.

Polizei greift Demonstration an

Am Kottbusser Damm, auf der Höhe Bürk­ner­stra­ße, wurde die Demonstration von der Po­li­zei angegriffen. Sten M. wurde dabei von der Polizei bewusstlos geschlagen und über den Boden geschleift. Daraufhin kam es zu weiteren Auseinandersetzungen, Polizeiübergriffen und Festnahmen. Da die Unversehrtheit der Demonstrierenden nicht mehr gewährleistet werden konnte wurde die Demonstration vom Veranstalter abgebrochen.

Sten M. musste im Ur­bank­ran­ken­haus in der chir­ur­gi­schen Not­auf­nah­me be­han­delt wer­den, da er erhebliche Verletzungen erlitt. Nun müssen sich nicht etwa die Schläger in Uniform vor Gericht verantworten sondern gegen Sten M. wird ein Verfahren eröffnet wegen „des dringenden Tatverdachtes des Landfriedensbruches in Tateinheit mit Körperverletzung, versuchte, gefährliche Körperverletzung sowie Beleidigung und Widerstandes gegen Polizeivollzugsbeamte“.

Unsere Solidarität gegen ihre Einschüchterung

Dies ist kein Einzelfall, wie auch die Polizeiübergriffe bei der Räumung der Reichenbergerstr. 73 am 27.03.2014 und der Lärmdemo am darauffolgenden Samstag zeigten. Immer wieder werden anstelle der Täter_innen die Opfer von Polizeiübergriffen angeklagt. Dies dient dem Schutz der Täter_innen in Uniform, zu deren Aufgaben es auch gehört Widerstand gegen hohe Mieten, Verdrängung und Zwangsräumung mit körperlicher Gewalt einzuschüchtern. Wir setzen diesen Einschüchterungsversuchen unsere Solidarität entgegen! Kommt zahlreich zum Prozeß am Mittwoch – wir lassen niemanden allein!

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Weitere Infos
Aufruf auf Indymedia
Pressemitteilung zum Polizeiangriff auf die Demo
Presseartikel