Pressemitteilung

Einer Wohngemeinschaft aus der Dubliner Str. 8 steht am Morgen des 25.04.2018 eine ungerechte Zwangsräumung bevor, wodurch diesen Menschen die Obdachlosigkeit droht. Da Wohnraum zur Ware geworden ist, steigt die Zahl der Wohnungslosen in Berlin stetig. Von beinahe 50.000 Menschen ohne Bleibe geht der Senat mittlerweile aus1
Eine Zwangsräumung ist die brutalste Form von Verdrängung. Hierbei holt sich die Gerichtsvollzieherin die Polizei zu Hilfe um das Räumungsurteil durchzusetzen und die Bewohner auf die Straße zu schmeißen. Die Gerichte bewerten fast immer die Kapitalinteressen höher als die Grundbedürfnisse der Mieter und deren Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
Die Bewohner der Dubliner Str. 8 sollen zwangsräumt werden, obwohl der Bundesgerichtshof noch nicht über den Fall entschieden hat. Laut gängiger Rechtsprechung haben Wohngemeinschaften das Recht Mitbewohner auszutauschen. In diesem Fall behaupteten Eigentümerin und Gericht jedoch auf einmal, dass hier keine Wohngemeinschaft mit entsprechenden Mietrechten wohnt sondern nur eine „Personenmehrzahl“. So wurde aus einem ganz normalen Mitbewohnerwechsel ein Kündigungsgrund konstruiert um die freiwerdende Wohnung auf dem knappen Berliner Wohnungsmarkt gewinnbringender neuzuvermieten.
Es fehlt an allen Ecken der Stadt an bezahlbaren Wohnungen, auch deshalb sind am Samstag, dem 14.04.2018, mehr als 25.000 Menschen in Berlin auf die Straße gegangen um gegen den Ausverkauf der Stadt zu protestieren. Längst haben die Berlinerinnen und Berliner erkannt, dass von den Parteien nichts zu erwarten ist, da sich die Politik gegenseitig den Schwarzen Peter zuschiebt. Zitat vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD): „Berlin hat alle vorhandenen gesetzlichen Instrumente ausgeschöpft. Der Bund muss jetzt liefern“.2 Jedoch war Müller selbst im Jahr 2004 am Verkauf von zehntausenden Sozialwohnungen in Berlin an US-amerikanische Hedgefonds beteiligt und hat diesen als „politisches Projekt“ gefeiert.3 Damit hat der damalige rot-rote Senat eben jene Instrumente aus der Hand gegeben, die jetzt dringend gebraucht werden und deren Verlust mit lautem Geschrei beklagt wird. Jetzt sei die Stadt angeblich zu pleite um ausreichend Sozialwohnungen zu bauen, aber für Großeinsätze der Polizei, die zugunsten der Profite von Immobilieneigentümern und im Rahmen der sogenannten Amtshilfe Zwangsräumungen durchführt, ist offensichtlich immer genug Geld da.
Dabei heißt es im Grundgesetz (GG, Art. 14, Abs. 2): „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Das macht deutlich, dass dem Staat der Schutz des Eigentums wichtiger ist als die Unversehrtheit der Menschen, denn wer mit Wohnraum handelt, handelt mit Menschen. Das Grundrecht auf Wohnen wird den kapitalistischen Profitinteressen geopfert.