Räumungsklage gegen Berlichingenstraße 12

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Vor dem Landgericht Berlin fand heute der Prozess um die Räumungsklage der Eigentümer gegen den Wohnheimbetreiber „Gästehaus Moabit“ und gegen 19 Bewohner statt. Im Gerichtsgebäude wurden alle Justizwachtmeister aufgefahren, sie hatten wohl mächtig Schiss vor uns. Der Besuchsraum war gut gefüllt mit Unterstützer*innen und Presse. Der Richter war dem Anwalt und der Vertreterin der Eigentümer sehr zugewandt. Es waren nicht alle der Bewohner da, so dass der Richter gegen die nicht Anwesenden ein Versäumnisurteil anberaumt hat. Sollten diese nach Erhalt keinen Widerspruch dagegen einlegen, können sie anschließend leider jederzeit geräumt werden.

Es ging auch darum, inwieweit ein eigenständiges Mietverhältnis von den Bewohnern zustande kam, der Richter bezweifelte selbst ein Mietverhältnis zwischen den Bewohnern und dem bisherigen Betreiber. Der gegnerische Anwalt liess durchblicken, dass der Vertrag mit Gikon (neuer Betreiber) noch bestehen würde und dieser keine Geflüchteten unterbringen wolle, sondern wohnungslose Menschen, allerdings nicht wie bisher in Einzelzimmern, sondern mit Mehrfachbelegung, denn damit kann Gikon ja viel mehr Profite machen. Die Eigentümer hätten – angeblich – auf Gikon eingewirkt, die bisherigen Bewohner zu übernehmen, aber Gikon wolle nicht.

Das Urteil wird am 24.1.2017 um 12 Uhr im Landgericht, Tegeler Weg 17-21 im Raum 142 verkündet.