Monatsarchiv: Oktober 2025

Versuch einer Kündigung – Esdras kämpft

Im April 2025 hat sich Esdras bei uns gemeldet, sein Wohnungseigentümer drohte eine Kündigung gerichtlich durchzusetzen. Bisher hat der Eigentümer aber auf Beton gebissen, weil sich Esdras Eigentümer-Allüren nicht bieten lässt.

Was war los?

2022 schließt Esdras einen Untermietvertrag für eine Wohnung ab, sein neues Zimmer ist ca. 25m² und kostet 588 Euro. Zwar fehlt im Bad Dusche und Waschbecken und es gibt keinen Spülkasten fürs Klo, aber der Eigentümer hat Esdras versprochen, die Mängel zu beseitigen. Der Eigentümer, Tim Bewig, bricht das Versprechen, also muss Esdras mit einem Wassereimer das Klo per Hand spülen. Deshalb fordert Esdras schriftlich den Eigentümer auf, das Problem zu beseitigen. Der Eigentümer, Tim Bewig, Geschichtslehrer, reagiert aber nicht.

Anwaltliche Beratung

Esdras hat sich in Brasilien für Rechte für queere und homosexuelle Menschen eingesetzt. Nach einem homophoben Überfall der brasilianischen Polizei auf Esdras, hat Esdras in Deutschland Asyl beantragt. Auch bei Eigentümer-Allüren geht es um Rechtsfragen, deshalb weiß Esdras, dass anwaltliche Beratung nötig ist. Denn nach über 9 Monaten, in dem der Eigentümer die Mängel nicht beseitigte, hat Esdras die Schnauze voll. Also geht Esdras 2023 zum Mieterverein.

Aufforderung zur Mängelbeseitigung

Esdras tritt beim Mieterverein ein. Die Mitgliedschaft beinhaltet auch eine Rechtschutzversicherung. Esdras braucht also für anwaltliche Beratung nicht extra zahlen.
Für den Anwalt ist die Sache klar. Also schreibt der er einen Brief an den Eigentümer, mit der Forderung, die Mängel zu beseitigen.

Kündigung

Daraufhin antwortet der Eigentümer mit einer Kündigung wegen Eigenbedarf. Dabei ist dem Eigentümer auch egal, dass Esdras im Asylverfahren steckt und sich insofern schon in einer schwierigen Lebenslage befindet. Angeblich will der Eigentümer die Nachbarwohnung, die ihm auch gehört, mit Esdras Wohnung zusammenlegen, um dort mit seinem Lebenspartner einzuziehen. Der Eigentümer hat zwar auch noch eine Wohnung in Hamburg und zwei weitere in Berlin. Die sind ihm aber alle zu klein, als Lehrer will er auch nicht nach Hamburg ziehen.

Widerspruch einlegen

Da der Wohnungseigentümer nicht genügend Gründe nennt, um eine Eigenbedarfskündigung gerichtsfest durchzusetzen, legt Esdras Anwalt dagegen Widerspruch ein. Das Gericht weist im ersten Schritt die Klage ab, weil Esdras dafür eine Klagebefugnis vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) benötigt. Das zieht eine einjährige Verzögerung bei der Umsetzung von Esdras Rechtsansprüchen nach sich. Nun soll Esdras eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3500 Euro berappen, um einen Räumungsaufschub erwirken zu können. So viel Geld hat Esdras aber nicht und darf als Asylbewerber auch garnicht so viel Geld besitzen. Nur das LAF kann die Zahlung übernehmen, reagiert auf Esdras Anfragen zur Kostenübernahme aber nicht. Also steckt Esdras in der Klemme und sucht nach solidarischer Unterstützung.

Solidarische Unterstützung

Egal bei welchem Amt Esdras nach Unterstützung sucht, nirgendwo kann Esdras Hilfe bekommen. Esdras fühlt sich deshalb mit seinem Problem allein gelassen, steckt den Kopf aber nicht in den Sand, sondern sucht im Internet nach Unterstützung. Dort findet Esdras uns und schreibt uns eine E-Mail. Wir treffen uns mit Esdras, hören uns die Lage an und beratschlagen gemeinsam, was wir tun können. Ohne Sicherheitsleistung kann Esdras nicht zu seinem Recht als Mieter kommen. Also sammeln wir solidarisch Geld, um die Sicherheitsleistung von 3500 Euro zusammenzustottern. Damit sind wir auch in kurzer Zeit erfolgreich und Esdras fasst neue Hoffnung, dass die Eigentümer-Probleme endlich aufhören.

Gerichtsentscheidung

Dank dem solidarischen Darlehen kann Esdras endlich gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen. Wir begleiten Esdras bei Gericht, um ihm den Rücken zu stärken und auch, um der Richterin zu signalisieren, dass die Öffentlichkeit das Verfahren kritisch beobachtet.
Das Gericht befindet, dass der Wohnungseigentümer kein Recht hatte, Esdras zu kündigen. Das Gerichtsverfahren wegen Mietmängeln steht erst im Dezember an, aber der Eigentümer weiß jetzt, dass er Esdras Anspruch auf Beseitigung der Mietmängel nicht mehr umgehen kann. Eine weitere Missachtung Esdras Wunsch, würde nur eine weitere Minderung der Miete nach sich ziehen.
Also bewegt sich der Eigentümer endlich und wenige Tage später erscheint auch ein Handwerker bei Esdras. Endlich kann Esdras nach über 3 Jahren zu Hause duschen, waschen und das Klo benutzen. Allerdings stehen weitere Mängelbeseitigungen noch aus.

Sich gemeinsam wehren

Der Wohnungseigentümer ist wohl ne miese Type und hat mittlerweile mit einer weiteren Kündigung nachgelegt. Esdras geht dagegen natürlich wieder rechtlich vor.
Wir als Bündnis Zwangsräumung verhindern finden es richtig scheiße, dass der Eigentümer Tim Bewig, weiter Druck auf Esdras ausübt. Offenbar sucht der Eigentümer ja nach neuen Wegen, um seine Mietabzocke für sich weiter profitabel zu machen. Deshalb haben wir Tim Bewig, dem Eigentümer von Esdras Wohnung, einen Brief geschrieben, in dem wir ihn auffordern, seine belästigenden und sinnlosen Besuche in Esdras Wohnung und weitere Kündigungsversuche einzustellen.

Für alle von Euch, die auch mit Vermieterproblemen und Zwangsräumungen zu tun haben, verlinken wir hier unseren Leitfaden gegen Zwangsräumungen. Darin beschreiben wir in aller Kürze den rechtlichen Ablauf einer Kündigung und wie Ihr Euch dagegen am Besten wehren könnt. Wenn Ihr von einer Räumungsandrohung betroffen seid und Unterstützung sucht, meldet Euch bei uns. Wenn Ihr von einer Eigenbedarfskündigung betroffen seid, könnt ihr euch auch an die Initiative E3K (Eigenbedarf kennt keine Kündigung) wenden.