Am 10.12. will der Vermieter Thorsten Kobek in Reinickendorf eine 71-jährige Mieterin mitten im Winter und mitten in einer massiven Coronawelle aus ihrer Wohnung räumen lassen und auf die Straße setzen. Behilflich ist dabei die B & W Private Bau und Wohnbetreuung Berlin GmbH. Unterstützt wird sie von Rechtsanwalt Jürgen Technau, in dessen Büro am Hohernzollerndamm sie Unterschlupf gefunden hat.
Die Mieterin hat eine schwere, chronische Erkrankung und die Zwangsräumung stellt für sie eine unzumutbare Härte da. Auf dem angespannten Wohnungsmarkt ist es für viele Mieter*innen mit geringen Einkommen zunehmend völlig unmöglich eine Wohnung zu finden. Für viele ist deswegen eine Zwangsräumung gleichbedeutend mit Obdachlosigkeit. Auch die 71-jährige Mieterin hat einfach keine Wohnung gefunden. Sie weiß nicht, wo sie ihre Möbel abstellen kann. Sie weiß nicht, wo sie die nächsten Wochen überhaupt schlafen kann.
Die Mieterin wird wegen einer Eigenbedarfskündigung aus ihrer Wohnung geschmissen. Immer mehr Menschen verlieren in Berlin wegen Eigenbedarf ihre Wohnungen. Tim Riedel vom Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ meint: „Ob beim Mietendeckel, dem Vorkaufsrecht oder Eigenbedarfskündigungen. Die Justiz stellt sich ganz klar auf die Seite der Besitzenden. Wir, Mieter*innen sind dem außer Kontrolle geratenen Wohnungsmarkt schutzlos ausgeliefert. Und die explodierenden Coronazahlen sind für ältere Menschen eine sehr große Gefahr. Eine 71 jährige mit schweren Vorerkrankungen nun in ein überfülltes Obdachlosenheim und aus der Sicherheit ihrer eigenen Wohnung zu räumen, ist zutiefst unmenschlich und extrem gefährlich.“
Anne Lobeck vom Bündnis Zwangsräumung verhindern sagt: „Für uns im Bündnis ist klar, dass auch Menschen mit geringen Einkommen ein Recht auf Leben haben und auf ein Zuhause haben. Diese Rechte werden mit Füßen getreten, nur damit die Vermieter mit ihren Wohnung machen dürfen, was sie wollen. Eigentum ist in dieser Gesellschaft offenbar wichtiger als Menschenleben. Wir stellen der Gerichtsvollzieherin und der Politik folgende Frage: Ist ihnen egal, dass die Mieterin in diesem kalten Coronawinter durch die Zwangsräumung sterben könnte?“