Kein Vermieter ist bekannter für Eigenbedarfskündigungen in Berlin als der Zwangsräumungs- und Immobilien-Clan Brenning. Allein für das Haus in der Reichenberger Str. 73 liegen 6 schriftliche Eigenbedarfskündigungen aus den letzten Jahren vor. Eine Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung in Köpenick bei zeitgleich 2 leerstehenden Wohung im selben Haus verlor die Multimillionärsfamilie bereits im vergangen Jahr.
Am 24. Juni 2020 entschied nun Richterin Kunitz vom Amtsricht Tempelhof-Kreuzberg, dass eine 2018 ausgesprochene Eigenbedarfskündigung gegen eine seit knapp 35 Jahren in der Reichenberger Str lebenden Mieterin u.a. missbräuchlich sei. Aktenzeichen: 3C 176/19.
Obwohl auch hier eine baugleiche Wohnung im selben Gebäude frei war, bestand die Familie des Justiziar der Berliner CDU auf einer Kündigung und Räumung wegen Eigenbedarf für ihre junge Nichte. Die Mieterin kämpfte um ihre langjährige Wohnung und erhielt in der Nachbarschaft und im Kiez große Unterstützung, sowie von einer Vielzahl von Mieterinnen-Initiativen in der Stadt. Bei Demonstrationen, Festen, Kundgebungen und Veranstaltungen wurde auf die allgemeine Situation von steigenden Eigenbedarfskündigungen und -prozessen, so wie auf die spezielle Situation der Mieter_innen in der Reichenberger Str. hingewiesen. Die Vielzahl der Aktivitäten und das Bekanntwerden von Eigenbedarfskündigungen in weiteren Brenning Häusern wurde auch von der Berliner Presse aufgegriffen.
So viel Öffentlichkeit behagte dem Steglitzer CDU-Politiker nun doch nicht und der Eigenbedarfskündigung folgten eine fristlose und eine fristgerechte Kündigung wegen eines angeblich zerrüttetem Vertrauensverhältnis. Als Begründung wurde u.a. behauptet nur die gekündigte Mieterin könnten Details wie Prozesstermine kennen.
Alle 5 Prozesstage wurden von vielen solidarischen Nachbar_innen und Mieter_innen teils unter Corana-Bedingungen innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals begleitet. So war auch für die Richterin klar, dass Prozessdetails für alle Interessierten öffentlich waren und auch diese beiden Kündigungen wurden abgewiesen.
Ob der Vermieterinnen-Clan gegen diese 3 Niederlagen in Berufung gehen wird, ist noch nicht bekannt. Allerdings hatte der Justiziar der Berliner CDU seine Niederlagen bereits erahnt und kurzerhand im Mai 2019 erneut eine Eigenbedarfskündigung für die gleiche Wohung und die gleiche Familienangehörige gestellt. Im Gegensatz zum Arbeitsrecht erlaubt das aktuelle Mietrecht eine Wiederholungskündigung.
Auch wenn der Kampf noch nicht vorbei ist, hat sich für die ersten 3 Kündigungen gezeigt, dass sich Widerstand mit vielfältigen solidarischen Aktivitäten lohnen.
Das Bündnis „Zwangsräumungen gemeinsam verhindern“ und die Arbeitsgruppe „Eigenbedarf kennt keine Kündigung – E3K“ werden Mieterinnen gegen Eigenbedarfskündungen und Zwangsräumungen weiterhin solidarisch unterstützen.