Am Dienstag, den 9.8. war der die Berufungsverhandlung am Landgericht zur WG in der Dubliner Straße im Wedding. Davor gab es eine Kundgebung mit einem guten Dutzend Unterstützer*innen. Die Berufung am Landgericht hatte für die Zwangsräumung, sie war aber bereits für den 17. August angekündigt, aufschiebende Wirkung.
Zu Beginn fragte die Richterin beide Parteien, ob sie sich noch einigen wollten über die Fortsetzung des Mietvertrages bei Aushandlung einer Zahlung durch die Mieter*innen. Im Kern ging es um die Mietminderung wegen eines Wasserschadens; die Hausverwaltung hatte die Mietminderung zum Anlass genommen, wegen Mietschulden zu kündigen, das Amtsgericht sah zwar den Wasserschaden als gegeben an, urteilte aber bezogen auf die Höhe der Mietminderung, dass die Mieter*innen entsprechend des Abtrocknungsgrades diese Mietminderung hätten kürzen müssen und folgten darum der Auffassung des Eigentümers, dass Mietschulden entstanden sind und damit die Kündigung ok sei.
Eigentümeranwalt Hellwig wollte einer Einigung nicht zustimmen, später sagte er er müsse erst mit seinen Mandanten reden. Dann trug die Richterin ihre Auffassung vor. Sie konnte der Auffassung des Amtsgerichtes nicht folgen, Zeugen nicht zu vernehmen. „Die Beweisführung vorab durch das Amtsgericht mit den Worten „daraus ergibt sich sowieso nichts“ ab zuschmettern war eine unzulässige Eigenermächtigung ohne den Sachverhalt näher anzuschauen“ so die Richterin. Damit war Rückverweisung an das Amtsgericht und Beweisaufnahme gesetzt.
Dann ging es noch um eine zweite Kündigung. Auch diese hatte formale Fehler – Abmahnung hätte vor Kündigung erfolgen müssen. Am Ende gab sie nochmal die Chance einer Einigung, indem sie die Urteilsverkündung großzügig terminierte. Eigentümeranwalt Hellwig wollte das mit seiner Mandantschaft rücksprechen.
Nach dem Ende der Verhandlung brach Jubel und Beifall im Saal aus, die Zwangsräumung am 17.8. war erst mal vom Tisch.