Wieder da: Beiträge zur Zwangsräumung in Tempelhof

UPDATE 17.10.: mit einigen erzwungenen Anonymisierungen stellen wir die Artikel an dieser Stelle wieder ein (siehe unten). Wer unbedingt Namen von Hausbesitzerinnen rausfinden möchte, kann gängige Suchmaschinen bemühen.

Nachricht vom 12.10.: Liebe Lesende, derzeit sind alle Beiträge rund um eine drohende Zwangsräumung einer Mieterin und ihres Sohnes in Tempelhof von unserem Blog verschwunden. Das liegt daran, dass wir und unser Bloghoster von einem höchst aktiven Medienanwalt im Auftrag zweier Hausbesitzerinnen beschäftigt werden. Da wir weder gut ausgestattete Kanzleien noch üppige Honorarsätze zur Verfügung haben, und darüber hinaus nicht jeden Paragraphen auswendig kennen, brauchen wir ein paar Tage Zeit, um die Sachlage erstmal zu prüfen. Sobald wir dies getan haben, werden wir die Beiträge und weitere Informationen zur Sache natürlich wieder veröffentlichen!

Und hier alle alle Artikel:



Artikel: Privatsphäre reicher Leute wichtiger als armer Leute Lebensgrundlage…

… meinen offenbar zwei reiche Frauen — A. und S. — und leisten sich einen Anwalt, der an unseren Blog-Hoster blogsport.de einen „Notice and take-down-letter“ (englisch im Original) wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten schickte. Der Anwalt bemüht die sogenannte Störerhaftung (Info) um blogsport.de mit „gerichtlichen Schritten […], z.B. durch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung“ zu drohen.

Worum geht es? A. und S. wohnen recht schön in Köln, haben aber auch ein Haus in Berlin-Tempelhof, Blumentahlstr. 15, geerbt. Dort wohnt seit Jahrzehnten Andrea in einer Wohnung als Mieterin. Die beiden haben mit juristischem Nachdruck die Kündigung und bevorstehende Zwangsräumung von Andrea und ihrem Sohn betrieben und wollen nun nicht, wie das öffentlich wird.

Ohne sich selbst die Finger schmutzig zu machen haben sie eine Räumungsklage gegen Andrea vor Gericht zu einem Vergleich bringen lassen, demzufolge Andrea ausziehen muss. Hätte Andrea nicht unterschrieben, wäre sie mit kürzerer Frist rausgeklagt worden. Soviel zu Freiwilligkeit, Freiheit und Gleichheit vor Gericht. Die beiden Verfügen über ein wesentliches Mittel der Lebensführung von Andrea, nämlich deren Wohnung und Andrea verfügt über weitgehend nichts gegen die die beiden reichen Frauen und ihr Anliegen eine Mieterhöhung durchzusetzen und einzutreiben.

Eine ganz alltägliche Situation also, in der in dieser Allgemeinheit die allermeisten von uns stecken.

Der Vorgang ist allerdings öffentlich geworden, eine on-line-Petition wurde gestellt, es gab Infostände in Köln, eine Mikrophonikia in Tempelhof, eine Veranstaltung in Köln, etc. Das behagt den beiden nicht, weswegen sie einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Köln bemühten, der sein Geld damit verdient im Auftrag zu schreiben, „dass ihr [der Eigentümerinnen] Handeln nicht von Profitstreben gelenkt ist und sie die Wohnung von Frau B. [Andrea] nicht deshalb räumen lassen werden, um einen höheren Mietzins zu erzielen.“

Wenn man nicht nur ein Miethaus, sonder auch genug Geld hat, einen Anwalt Auftragsprosa schreiben zu lassen, dann müssen sich andere — in diesem Fall blogsport.de und wir — damit auseinandersetzen, dass gerichtliche Auseinandersetzungen viel Zeit und Geld kosten, die und das wir nicht haben. Für den Fachanwalt für Medienrecht hingegen handelt es sich um ein sicheres Einkommen, die Vermieterinnen können sich das Anwaltshonorar offenbar leisten und ihr Image ist es ihnen wert.

Da spielt es zunächst gar keine Rolle mehr, dass diese Auftragslyrik inhaltlich einfach albern ist, denn warum sonst sollten die Vermieterinnen eine Mieterhöhung durchklagen und später, als die nicht gezahlten Mietrückstände sich summieren eine Räumungsklage betreiben?

Für einen Menschen, dem gerade ein elementarer Teil ihrer Lebensgrundlage, nämlich die Wohnung entzogen wird, ist es bitterer Hohn, wenn ein Fachanwalt für Medienrecht bezahlterweise schreibt: „Im Übrigen wohnt Frau B. [Andrea] in der Wohnung tatsächlich allein und nicht mit ihrem Sohn zusammen“. Der Widerspruch zu dem Umstand, dass die Vermieterinnen, die das schreiben lassen, den Sohn gerade erfolgreich aus der Wohnung geklagt haben — und daraufhin am 14.10.2015 einen Räumungstitel vollstrecken lassen wollen — ist selbst selbstverständlich nicht justiziabel. Weil der Rechtsstaat so sehr auf Freiheit und Gleichheit beruht, hat Andrea selbstverständlich das Recht ebenfalls eine Armada von Anwälten mit dem Verfassen von Unsinn über die Vermieterinnen zu beschäftigen, allein sie hat nicht das Geld dazu. Nicht nur Recht kriegen, sondern die Anwendung oder Ausübung von Rechten ist eine Geldfrage.

Wer genug Geld hat kann sich Mietrechtsprofis leisten, wie etwa die Anwältin Kirsten M., die z. B. im Fall der Sanierung der Calvinstr. 21 gerichtliche Niederlagen ihres Auftraggebers „mit sportlicher Gelassenheit“ aufnahm, eine Gelassenheit, die den Mietern hinter den Bauplanen und zugemauerten Küchenfenstern fehlen dürfte. keine Frage, Kirsten M. war ja nicht jahrelang hinter Bauplanen, ihr Küchenfenster wurde nicht zugemauert, sondern sie hat in Vertretung solcher Machenschaften gelassen Geld verdient. Sie arbeitet auch für die Vermieterinnen von Andrea.

Solche Anwälte leisten sich die beiden Vermieterinnen, die nun durch den Fachanwalt für Medienrecht argumentieren lassen, dass die Nennung ihres Wohnorts „die Privatsphäre und damit den Lebensbereich [betrifft], zu dem andere Menschen nach der sozialen Anschauung nur mit Zustimmung des [sic!] Betroffenen Zugang haben (Palandt/Sprau, a.a.O. §823, Rn 87 m.w.N.).“

„Wer das Geld hat, hat die Macht“, seine Persönlichkeitsrechte — hier die Privatsphäre — schützen zu lassen; „wer die Macht hat, hat das Recht“, die Persönlichkeitsrechte seiner MieterInnen durch ein gerichtliches Verfahren einschränken zu lassen, hier die Privatsphäre von Andrea.

Sollte Andrea am 14.10.2015 mit dem Argument, nach sozialer Anschauung hätten sie nur mit ihrer Zustimmung Zugang zu ihrer Privatsphäre [lies: Wohnung] und diese Zustimmung verweigere sie, Gerichtsvollzieherin und Polizei den Zugang zu ihrer Wohnung verweigern, wird sie wohl nur ein müdes Lächeln ernten und unter Anwendung körperlicher Gewalt aus der Wohnung gezwungen. Den Vermieterinnen mag es auch in diesem Augenblick eine Richtigstellung in der Darstellung des sozialen Gehalts ihres Handelns „am Herzen“ liegen, sie können es sich leisten.

So schaut’s aus, wenn Wohnraum Ware ist und die Ausübung, Anwendung und Durchsetzung von Rechten Geld kostet.

–> Jetzt erst recht: Kiezdemo für und mit Andrea: Freitag, 9.10., 17 Uhr, U-Kaiserin-Augusta-Str. (Tempelhof, U6)

Link zum Thema: Nach Abmahnung aktualisierter Blogpost zu Protest und Petition gegen Andreas Zwangsräumung

Artikel: Arme Leute petitionieren,… reiche Leute schicken ihren Anwalt.

Andrea und Tobias sollen Mitte Oktober aus ihrer Wohnung in der Blumenthalstr. zwangsgeräumt werden, wegen Mietschulden, die inzwischen beglichen sind. Man könnte also auch sagen, die Vermieterinnen haben ihre Miete und damit ist es gut. Insbesondere die Vermieterinnen könnten das sagen.

Um den Vermieterinnen A. und S. aus Köln Gelegenheit zu geben, sich noch mal ihrer eigenen Menschlichkeit zu vergewissern, stellte Kalle (wurdeinKölnzwangsgeräumt, wir berichteten) bei openpetition.de eine Petition „Menschlich handeln – Andrea und Sohn sollen wohnen bleiben!“ ein.

Online-Petition sind als politisches Mittel umstritten (bringt das überhaupt was; bestätigt man damit nicht den Staat; dient der Klick der eigenen Entlastung, ohne wirklich was für eine Veränderung zu tun; …), die Vermieterinnen von Andrea setzten aber zu einer ganz eigenen Kritik an: Sie schickten einen Anwalt für Medienrecht vor. Der bemängelte im Auftrag seiner Kundschaft, die Petition enthalte nachweislich unwahre und ehrverletzende Tatsachenbehauptungen. Deshalb solle Kalle mit Frist von 6 Kalendertagen eine Unterlassungserklärung unterschreiben, da „nur die fristgemäße Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die sogenannte Wiederholungsgefahr entfallen lässt und folglich eine gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen entbehrlich macht.“

Hier versucht sich der Medienanwalt also zunächst darin, das Handeln seiner Auftraggeberinnen als alternativlos darzustellen. Dabei haben es Andreas Vermieterinnen ja jederzeit in der Hand, nicht vor Gericht zu ziehen. Für die Meisten wird diese Möglichkeit jederzeit als einfach, angemessen und nachvollziehbar erscheinen: Man muss nicht den Prozesshansel geben. Die Vermieterinnen von Andrea freilich wählen völlig frei den Weg andere Leute aus ihren Wohnungen in die Obdachlosigkeit zu klagen und diejenigen, die das kritisieren mit Anwälten zu behelligen. Anwälten, die wesentlich die Privatsphäre der Vermieterinnen verteidigen sollen, die ihrerseits die Privatsphäre ihrer Mieterin auf juristischem Weg (durch die Räumung) angreifen.

Was aber sind die unwahren und vor allem ehrverletzenden Tatsachenbehauptungen, die Kalle nicht mehr äußern soll?

„Andrea ist 1985 in eine heruntergekommene Berliner Wohnung gezogen. Sie hat im Laufe der Jahre Zimmer für Zimmer von Fachfirmen herrichten lassen. _Dafür hat sie vom Vermieter nie einen Pfennig gesehen, aber das Versprechen erhalten, sie könne dort immer wohnen bleiben und später auch ihr Sohn. Die Erbinnen aus Köln wollten davon nichts wissen und kündigten bei der ersten Gelegenheit wegen geringer Mietrückstände (inzwischen bezahlt). Denn bei Neuvermietungen lässt sich mehr absahnen_“ (der vom Medienfachanwalt angemoserte und nach Wunsch und Willen der Vermieterinnen von Kalle künftig nicht mehr zum Ausdruck zu bringende Sachverhalt ist unterstrichen)

Wie nachvollziehbar ist dieses Begehren der Vermieterinnen gegenüber Kalle? Für Leute, die keine Prozesshansel sein wollen wahrscheinlich gar nicht. Was für ein Versprechen die Verstorbene an Andrea gab wird sich wahrscheinlich nie wirklich klären lassen. Warum sich intersubjektiv erhärten lassen sollte, dass die Ansicht der Vermieterinnen der Wahrheit näher kommen, als Andreas Aussage, der gegenüber das Versprechen dann ja gemacht worden wäre, entzieht sich dem Schreiber dieser Zeilen. Vor allem kann hierin ja keine Ehrverletzung liegen. Die Behauptung, dass die Vermieterinnen „bei erster Gelegenheit“ kündigten, lässt sich sicher bestreiten. Sie hätten schon früher kündigen können.

Ja und? Der entscheidende Dreh ist doch der nächste Satz, aus dem hervorgeht, dass Kalle Mietrückstände in der fraglichen Höhe für gering hält und daher das Vorgehen der Vermieterinnen überzogen. Denn wenn sie noch früher gekündigt hätten, wären die Mietschulden ja noch geringer gewesen. Ja und? Das zu meinen wird man Kalle schwerlich verbieten können, zu sagen wohl auch nicht. Der letzte Satz ist eine Tatsachenfeststellung. Bei Neuvermietung können Mieten stärker gesteigert werden, als bei laufendem Mietvertrag. Die Vermieterinnen geben sich wie Prinzessinnen auf der Erbse.

Ganz so alternativlos sieht der Sachverhalt also nicht aus. Vielleicht geht’s ja auch gar nicht um eine Ehrgefühl, sondern bloß darum die Kritik am Obdachlosmachen von Andrea und Sohn zum Schweigen zu bringen. Vielleicht geht’s ja doch einfach darum abzusahnen?:

Der Abmahnung liegt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, die Kalle innerhalb von 6 Tagen unterschreiben und zurückschicken sollte. Damit sollte Kalle „nachfolgend Schuldner genannt sich verpflicht[en]“, die unterstrichenen Aussagen nie wieder so oder anders zu äußern beziehungsweise andernfalls für jeden Fall, in dem er das doch tut 5100,- EUR an die Vermieterinnen zu zahlen.

Dabei geht es sicher nicht darum „abzusahnen“, sondern um’s mundtot machen. Genauso wie mit dem letzten Absatz:

[Kalle sollte sich verpflichten]

„die Kosten der Inanspruchnahme der R[…] M[…] Rechtsanwälte, […], Köln nach Maßgabe einer 1,3-Geschäftsgebühr gemäß den §§ […] zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer aus dem Streitwert von 5.000,00 EUR, insgesamt *492,54 Euro*, bis zum 21.08.2015 zu erstatten.“

Man kann’s ja mal versuchen. Das ganze Konstrukt wirkt einfach albern. Die beiden Vermieterinnen können es sich offenbar leisten, Leute, für die 492,54 EUR ne Summe sind, über die sie schon ein Weilchen nachdenken müssen, über einen Anwalt mit Albernheiten zu beschäftigen: Auch wenn ihnen und ihm klar ist, dass sie damit nie durch kommen, bindet es doch zumindest Kraft und Ressourcen auf Seiten derer, die sich gegen diesen ganzen Wahnsinn wehren.

Die Vermieterinnen A. und S. aus Köln haben die ihnen von Kalle eröffnete Gelegenheit ungenutzt verstreichen lassen.

Achja: Kiezdemo gegen die Zwangsräumung von Andrea und ihrem Sohn. Freitag, 9.10., 17 Uhr, U-Kaiserin-Augusta-Straße. Mehr Infos dazu: hier

Artikel: Zwangsräumung verbindet: Betroffene zeigen Solidarität über Stadtgrenzen hinweg.

Kalle aus Köln startet Petition gegen die Zwangsräumung von Andrea und ihrem Sohn in Berlin. Die Hoffnung ist ein Einlenken der Eigentümerinnen. Bündnis Zwangsräumung verhindern! bittet um Unterstützung.

Die Online-Petition ‚Menschlich handeln – Andrea und Sohn sollen wohnen bleiben‚ bei der Plattform openPetition wurde von Kalle Gerigk aus Köln ins Leben gerufen. Kalle ist letztes Jahr selbst zwangsgeräumt worden. Unter dem Motto ‚Alle für Kalle‘ gab es in Köln eine große Mobilisierung mit enormen Medienecho. Beim ersten Termin konnte die Zwangsräumung durch eine Blockade verhindert werden. Damals waren auch 20 Aktivist*innen des Bündnis Zwangsräumung verhindern! aus Berlin zur Unterstützung angereist. Dazu sagte Sprecher*in Sarah Walter vom Bündnis: „Die Kölner*innen haben damals eine große Kampagne gestartet. Seit zwei Jahren vernetzen sich Initiativen gegen Verdrängung und Zwangsräumungen europaweit. Wir lernen voneinander, die praktische Solidarität sind die süßen Früchte dieser Prozesse.“

Jetzt unterstützt Kalle Andrea und ist in Köln aktiv an den Kämpfen gegen Verdrängung beteiligt. „Aus dem eigenen zu Hause zwangsgeräumt zu werden, ist traumatisierend, das wünscht man nicht mal seinen Feinden. Ich habe damals große Solidarität erfahren, das stärkt. Wir sind hier weiter aktiv im Kampf gegen Verdrängung. Ich habe Andrea bei einer unserer Aktionen kennengelernt, sie zu unterstützen ist eine Herzensangelegenheit“, sagt Kalle Gerigk.

Die Aktivist*innen in Köln, von der ‚initiative recht auf stadt‘ und der ’sozialen Kampfbaustelle‘, machen seit Monaten solidarische Aktionen, weil dort die Eigentümerinnen von Andreas Wohnung leben. Sie haben versucht über einen Pfarrer ein Vermittlungsgespräch anzuregen, es gab eine Demonstration zum Haus der Eigentümerinnen und wöchentliche Infostände in der Nachbarschaft. Bis jetzt ließen die Eigentümerinnen nicht mit sich reden, die Petition ist der Versuch, mit noch mehr Solidarität ein Einlenken zu erreichen. Das Bündnis Zwangsräumung verhindern! ruft auf, für Andrea und ihren Sohn bei dieser Online-Petition zu unterschreiben: https://www.openpetition.de/petition/online/menschlich-handeln-andrea-und-sohn-sollen-wohnen-bleiben

„Wir freuen uns sehr über die Initiative von Kalle und wünschen uns, dass alle diese Petition unterschreiben. Die Zwangsräumung von Andrea und ihrem Sohn droht unmittelbar. Bezahlbare Wohnungen sind in Berlin nicht zu finden, beide suchen seit Monaten. Wenn die Eigentümerinnen die Zwangsräumung dennoch vollstrecken wollen, werden wir den Kampf auf der Straße fortführen“, ergänzt Sarah Walter.

Telefonischer Kontakt zu Kalle Gerigk und Andrea kann vermittelt werden.

Zum Hintergrund:

Andrea ist 1985 in eine heruntergekommene Berliner Wohnung gezogen. Sie hat im Laufe der Jahre von ihrem Geld Zimmer für Zimmer von Fachfirmen herrichten lassen. Dafür hat sie vom Vermieter nie einen Pfennig gesehen aber das Versprechen erhalten, sie könne dort immer wohnen bleiben und später auch ihr Sohn. Die Kölner Erbinnen der Wohnung wollten davon nichts wissen und kündigten bei der erstbesten Gelegenheit wegen geringer Mietrückstände (inzwischen bezahlt). Es lässt sich jetzt halt gut Geld machen mit dieser Wohnung. Eine Zwangsräumung droht in nächster Zeit.

Weitere Informationen:

https://zwangsraeumungverhindern.nostate.net/images/Flyer_andrea_a5.pdf

http://zwangsraeumungverhindern.blogsport.de/2015/06/10/433/

http://rechtaufstadt-koeln.de/wordpress/?tag=zwangsraeumung

Artikel: Petition von Kalle aus Köln für Andrea aus Berlin

Andrea soll zwangsgeräumt werden, ihre Vermieterin will sie nach Jahrzehnten aus ihrer Wohnung schmeißen. Auch gegen den in der Wohnung lebenden Sohn wurde ein Räumungstitel erklagt und liegt ein Räumungstermin vor. Dagegen wehrt sich Andrea und hat Unterstützung aus Köln bekommen: Kalle wurde letztes Jahr selbst zwangsgeräumt und hat eine Petition ins Leben gerufen, die verlangt, dass Andrea und ihr Sohn in Tempelhof wohnen bleiben können. Das finden wir super. Wir senden auf diesem Weg die allerherzlichsten Grüße nach Köln!

Unterschreibt die Petition und haltet euch über die bald drohende Räumung von Andrea & Sohn auf dem Laufenden. Lasst uns dafür sorgen, dass auch diese Räumung nicht still und leise von statten geht!

Hier gehts zur Petition