Fr., 20.02.2015, 11:00 Uhr
Landgericht Berlin, Raum 3709
Littenstrasse 12-17, Berlin-Mitte
U-/S-Bhf. Alexanderplatz, Jannowitzbrücke, U-Bhf. Klosterstr., Bus 148, 257, Tram 2,3,4,5,6.
Die Wohnung von Susanne, Kienitzerstr. 111, wurde durch Bauarbeiten unbewohnbar gemacht. Weil sie sich dagegen mit Mietminderung wehrte, verlor sie mehrere Prozesse. Es ist klar, dass der Eigentümer im Spekulations-Eldorado Neukölln auf mehr Profit durch Neuvermietung setzt. Dadurch wurde er bisher durch Rechtssprechung und Gericht unterstützt. Sollte die Berufungsverhandlung verloren werden droht Susanne die Zwangsräumung. Deshalb: Gemeinsam zum Gericht!
Zum Hintergrund
Weitverbreitete Verdrängungspraxis bei Mängel in der Wohnung vor, während und nach Sanierungen und Modernisierungen, ist das Vermieter*innen lieber kündigen als bestehende oder entstandene Mängel zu beseitigen. Nach der Räumung wird durch teurere Vermietung aus den Wohnungen noch mehr Profit geschlagen. Dies bei Mieter*innen mit noch günstigeren Mieten. Denn wir leben in der kapitalistischen Gesellschaft, in der die Wohnung Ware ist.
So bei Susanne. Im Februar 2012 begannen bei ihr im Haus umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmassnahmen. Dabei entstanden Mängel in ihrer Wohnung, die die Vermieterin, vertreten durch die Hausverwaltung, Vierte Cimarron GmbH & Co.KG, nicht beseitigen wollte. Sie will Susanne, die noch in einer sehr preisgünstigen Wohnung lebt, loswerden!
Susanne wird im Februar 2013 wegen Mietrückstaende und vermeintlicher Behinderung der Bauarbeiten gekündigt. Susanne minderte die Miete, weil die Wohnung während der Modernisierungsarbeiten unbewohnbar wurde. Sie soll Bauarbeiter nicht hereingelassen haben. Schliesslich wird Susanne nun erneut September 2013 wegen angeblich unerlaubter Untervermietung fristlos gekündigt.
Die vielen Kündigunggründe sprechen bereits für sich. Schliesslich wird Susanne mit Urteil vom 09.04.2014 zur Räumung der Wohnung wegen schwerwiegender Verletzung des Mietvertrages verurteilt, weil sie angeblich in erpresserischer Absicht den Anschluss der Heizung in ihrer Wohnung verhindert haben soll und deswegen die darüber liegende Wohnung nicht beheizt werden konnte. Unter erpresserischer Absicht verstand die Vermieterin und so auch das Amtsgericht Neukölln die Forderung von Susanne, wenn moderniserungsbedingte Baumassnahmen in ihrer Wohnung durchgeführt werden, dann sollen auch die durch die Modernisierungsmassnahmen im Haus entstandenen Mängel in ihrer Wohnung beseitigt werden! Dagegen wehrt sich Susanne mit ihrer Berufung.
Weitere Infos:
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/sonntag/wohnungsmarkt-in-berlin-wie-es-sich-anfuehlt-zwangsgeraeumt-zu-werden/9250398.html