Am Mittwoch, den 16.04.2014, fand am Landgericht Littenstr. der Prozess gegen Dagmar statt.
Streitpunkt war eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung von 2009, die Dagmar damals angefochten hatte, was allerdings auf Ablehnung der Hausverwaltung stieß. Diese bestand weiterhin auf die Nachzahlung. Im September 2011 hatte ein Mitarbeiter der Hausverwaltung deshalb angeblich eine entsprechende Mitteilung in Dagmars Briefkasten geworfen. Dagmar hat diese nie gesehen.
Am Mittwoch ging es um die Aussage des Mitarbeiters der Hausverwaltung, der in Begleitung eines Klägeranwalts erschien. Der Hausverwaltungstyp konnte sich zwar an Hauseingang, Datum und Uhrzeit erinnern, zu denen er das Schreiben eingeworfen haben wollte, weil er sich selbst eine „Zustellungsbestätigung“ ausgestellt hatte. Allerdings gestand er ein, dass die Briefkästen vor Ort ziemlich kaputt gewesen seien, und konnte sich nicht mehr erinnern, ob der von Dagmar heile und geschlossen war.
Auf genauere Nachfrage des „eigenen“(!) Anwalts musste der Zeuge eingestehen, dass es durchaus wahrscheinlich ist, dass Dagmars Briefkasten offen stand. Er habe das Schreiben dennoch hineingelegt. Was, so die Richterin, „keine sichere Zustellung“ war. Somit sind die Forderungen der Hausverwaltung in dieser Sache also gegenstandslos.
Ziemlich gut gelaufen also!