Mi., 06.11.2013,
11.30 Uhr Prozeß, Landgericht, Littenstr. 12-17, Raum 3807
11 Uhr Kundgebung vor dem Gericht
Berufungsverhandlung wegen Kündigung
André M. legte Widerspruch gegen eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung ein und verweigerte die Zahlung. Das nahm der Eigentümer als Anlaß für eine Kündigung. Diese wurde in erster Instanz vom Amtsgericht bestätigt, obwohl mittlerweile alles bezahlt war. Sollte André M. die Berufungsverhandlung verlieren, droht die Zwangsräumung.
Mieter_innen-Solidarität vor Gericht
Bereits am 29.10.2013 beim Prozeß gegen Mieter_innen aus der Kienitzerstr. und am 31.10.2013 gegen Mieter_innen aus der Linienstr. 206 haben jeweils mehr als 50 Leute ihre Solidarität gezeigt. Lasst uns das fortsetzen, kommt zum Prozeß am Mittwoch!
HINWEIS: Um wegen der peniblen Einlasskontrollen nichts zu verpassen wird rechtzeitiges Erscheinen empfohlen.
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André soll wegen Mietschulden zwangsgeräumt werden, obwohl er nie welche hatte!
Weil Wohnraum Ware ist, müssen Rechtsetzung und Rechtsprechung Eigentümern Möglichkeiten bieten arme MieterInnen aus Wohnungen verdrängen zu können, um sie anders besser verwerten zu können. So ist es denn auch:
Der Fall Wolter & Wolter
André M. zog 2005 in die Skalitzer Str. 54, HH, EG. Damals kostete die Wohnung 212,- € netto kalt, er zahlte eine Kaution in Höhe von 636,- € und brachte eine Bürgschaft bei. Er zahlte immer brav seine Miete, nur die Nebenkostennachzahlung für 2006 in Höhe von 192,68 € zahlte er wie ein großer Teil der Hausgemeinschaft nicht, weil die Abrechnung als fehlerhaft eingeschätzt wurde. Die Hausverwaltung, Pöfrock & Pöfrock GmbH, reagierte mit Kündigungsdrohungen gegen die renitenten MieterInnen, ohne aber die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung zu begründen. Im Februar 2012 verklagten die Eigentümer des Hauses, Dr. Thomas Wolter und Helga Karsten-Wolter André auf Zahlung des Betrages. Obwohl die Richtigkeit der Abrechnung nie bestätigt wurde, zahlte André zähneknirschend zusammen mit Zinsen, Gebühren etc inzwischen etwas über 516,- € in zwei Raten, die letzte Rate ging am 11.09.2012 ein.
Richterin entscheidet gegen Mieter, obwohl alles bezahlt ist
Drei Monate nachdem André die letzte Rate bezahlt hatte und obwohl der Betrag zu jeder Zeit voll durch die Kaution und die Bürgschaft gedeckt war, entschied Richterin Sandra Kunitz, dass André eine „nicht unerhebliche Pflichtverletzung“ begangen habe und deswegen die Wohnung räumen soll. Die Urteilsbegründung enthält keine Interessenabwägung: Richterin Sandra Kunitz führt mit keinem Wort aus, was eine Kündigung für einen arbeitslosen Mieter wie André im angespannten Berliner Wohnungsmarkt bedeutet oder was das Warten auf ein zweihundert Euro für den Eigentümer des Hauses bedeutet. Pech für André, dass selbst die vierspurige Skalitzer Straße samt Hochbahn inzwischen eine begehrte Wohnlage ist und durch die Vermietung der Wohnung an besser verdiendene mehr Geld machen lässt.
Angespannter Wohnungsmarkt und mieter_innenfeindliche Rechtssprechung
In den letzten Jahren hat sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in vielen Städten, auch in Berlin, zugespitzt, gleichzeitig wird die Rechtsprechung gegenüber MieterInnen immer restriktiver. Inzwischen raten AnwältInnen selbst von Mietminderungen wegen Wohnungsmängeln ab, weil sie zum juristisch nicht mehr abwendbaren Kündigungsgrund werden können.
Solidarität und Widerstand
Zwangsräumungen sind die gewaltsamste Form von Verdrängung und für die Geräumten immer traumatisch. Wir vom Bündnis „Zwangsräumung verhindern!“ organisieren solidarischen Widerstand, ob in Kreuzberg oder Zehlendorf: Das geht von Briefen über Öffentlichkeitsarbeit, Kundgebungen, Aktionen bis zur Massenblockade. Besonders wichtig ist uns, dass sich Nachbarn solidarisieren: Zusammen können wir Zwangsräumungen verhindern! Das haben wir schon oft hingekriegt. Es kann wieder klappen, wenn ihr solidarisch seid! Kommt zum Prozeß!