Drohende Zwangsräumung einer 4-köpfigen Familie in Neukölln
Einer 4-köpfigen Familie mit schwerbehinderten Vater und minderjährigen Kindern droht die Zwangsräumung, obwohl alle Mietschulden seit 1,5 Jahren beglichen sind. Politiker_innen wurden bereits in die Pflicht genommen die Familie zu unterstützen. Am 19.09.2013 um 16 Uhr findet eine Kundgebung gegen die Kündigung vor dem Büro des Eigentümers Wolfgang Schröder am Kurfürstendamm statt.
Zum Hintergrund
Familie A. wohnt seit 2004 in ihrer Wohnung in Neukölln. Der Vater ist 80 Prozent schwerbehindert. Die beiden minderjährigen Kinder gehen in der Nähe zur Schule. Die Miete bezahlt das JobCenter direkt.
Wolfgang Schröder kaufte das Haus im Jahr 2009. Seitdem sind viele Altmieter_innen bereits ausgezogen. Die Neuvermietungspreise liegen deutlich über den früheren Mieten. Somit ist das Haus ein Beispiel unter vielen für Aufwertung und Verdrängung von Menschen mit geringen Einkommen – nicht nur in Neukölln.
2009 kam es zu einem Wasserschaden, der die Benutzung des Bades nahezu unmöglich machte. Der Eigentümer lehnte eine komplette Reparatur des Schadens ab und forderte gleichzeitig eine Mieterhöhung.
Diese begründete er u.a. zynischerweise mit „modernes Bad“. Auf Anraten ihres Anwalts lehnte die Familie die Mieterhöhung ab, wegen der nicht erfolgten Reparatur des Bades minderte sie die Miete. Die Minderung sah das Gericht später als zu hoch an. Mietminderung und Mieterhöhung führten zu einem Zahlungsrückstand von 1500 Euro. Eine deswegen erfolgte fristlose Kündigung erkannte das Gericht nicht an, da die Schulden innerhalb von 10 Tagen bezahlt wurden. Eine fristgerechte Kündigung allerdings sah das Gericht als rechtens an und begründete diese mit „erheblicher schuldhafter Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen“.
Dass diese „erhebliche schuldhafte Verletzung“ aus der Abhängigkeit und Entmündigung durch das JobCenter und dessen langen Bearbeitungsfristen resultierten, interessierte das Gericht dabei nicht. Der Familie wurde, im Urteil vom 03.06.2013 eine Räumungsfrist bis zum 15.10.2013 wegen der beiden Kinder und „auch im Hinblick auf die derzeit angespannte Wohnungsmarktlage in Berlin“, eingeräumt. Dass die angespannte Wohnungsmarktlage auch nach dem 15.10. weiterbesteht und der Familie günstigenfalls eine Verdrängung aus ihrem Lebensumfeld, schlechtestenfalls die Obdachlosigkeit droht, interessierte das Gericht nicht.
Genauso wenig wie den Eigentümer Wolfgang Schröder. „Das interessiert mich alles nicht“, war einer der wenigen Sätze mit denen er zwei Unterstützer_innen und das Ehepaar an der Tür seines Büros abwies. Dabei ließ er es aber nicht bewenden, sondern zeigte den Ehemann wegen Bedrohung an. Ein durchsichtiges Manöver um davon abzulenken, dass seine Kündigung der Wohnung eine existentielle Bedrohung für die Familie ist. Damit wollen sich weder die Familie noch das Bündnis Zwangsräumung verhindern abfinden.
Kundgebung am 19.09.2013 um 16 Uhr
Ein Antrag auf Räumungsschutz bis 15.01.2014 ist beim Amtsgericht Neukölln anhängig. Das Bündnis Zwangsräumung verhindern ruft zu breiten Solidaritätsaktionen auf. Eine erste wird die Kundgebung vor dem Büro des Eigentümers Wolfgang Schröder, Kurfürstendamm 175-176, 10707 Berlin, am Donnerstag, den 19.09.2013 um 16 Uhr sein.
Das Bündnis Zwangsräumung Verhindern
Das Bündnis Zwangsräumung verhindern unterstützt seit 2012 Menschen, die von Zwangsräumungen bedroht sind. Zusammen mit Betroffenden wird einerseits versucht, die Zwangsräumung konkret zu verhindern. Andererseits geht es aber auch darum, praktischen und solidarischen Widerstand zu organisieren gegen rasant steigende Mieten und die damit verbundene Verdrängung von Menschen mit geringem Einkommen. Ungefähr jede zweite Zwangsräumung, von der das Bündnis erfährt, kann verhindert werden.