Vom Mietenstopp-Blog haben wir diesen Artikel (Kündigung aufgeschoben) zum Prozeß von Frau W. übernommen. Zu dessen Besuch hatten wir hier aufgerufen: Kommt zum Miet-Prozeß eurer Nachbarin!
Hier der Artikel
Am 04.09.2013 fand der zweite Termin im Prozess zur Kündigung der Wohnung von Mevla W. vor dem Landgericht statt. Während bei der ersten Verhandlung am 13.03. diesen Jahres der Richter in seinem 20minütigen Vortrag kaum einen Zweifel an der Zulässigkeit der Kündigung ließ, ging es dieses Mal wesentlich bedächtiger zur Sache. Nach einer kurzen Erörterung der Angelegenheit wurde beschlossen, bis zum Dezember vor Ort die Wohnung und die Ausführung der Mängelbeseitigung zu besichtigen. Anfang des nächsten Jahres soll dann endgültig entschieden werden.
Vordergründig geht es bei dem Prozess um die Höhe einer Mietminderung aufgrund des Ausbau des Dachgeschosses aus dem Jahre 2008. Frau W. hatte seinerzeit mit Hilfe des Berliner Mietervereins die Miete gemindert. Und diese Minderung ist nach Ansicht des Richters zu hoch und berechtigt den Vermieter zur fristgemäßen Kündigung. In der Hauptsache geht es jedoch um den Versuch, eine langjährige Mieterin mit einer relativ günstigen Miete loszuwerden und die Wohnung dann profitabel weiter zu vermieten. Wie ernst es dem Vermieter damit ist, hat er immer wieder gezeigt. Währen des laufenden Verfahrens wurde Anfang des Jahres noch eine weitere Kündigung ausgesprochen, dieses Mal wegen Eigenbedarfs. Nicht für nahe Angehörige, Nichten und Neffen, sondern für die vermietereigene Hausverwaltung. Die betroffene Wohnung liegt im vierten Stock.
Frau W. wohnt bereits seit mehr als 28 Jahren in der Wohnung. 1985 hat sie mit dem damaligem Besitzer, dem Bezirksamt Kreuzberg, einen Mietvertrag abgeschlossen und in der folgenden Zeit mit den Mitteln der „Mietermodernisierung“ eine Gasetagenheizung eingebaut. Im Gegenzug erhält sie für ihre Zwei-Zimmer-Wohnung in der folgenden Zeit eine vergleichsweise niedrige Miete. Wie andere von den bezirklichen Grundstücksämtern verwalteten Häuser wird das Haus Anfang der Jahre im Rahmen eines sog. Einbringungsvertrages an einer der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft verschenkt, in diesem Fall die BeWoGe. Diese veräußert das Grundstück 2004 an den jetzigen Vermieter, Zeynal Balki. Und zu diesem Zeitpunkt fängt der Ärger an. Bereits nach kurzer Zeit gab es die erste Kündigung, weitere folgten. Bei den meisten anderen Bewohner_innen hat der Eigentümer mit dieser Strategie Erfolg gehabt. Heute werden die Wohnungen zu dem dreifachen Preis vermietet.
Frau W. hat sich gewehrt, hat sich rechtliche Hilfe geholt und ist dabei über eine Rechtsprechung gestolpert, die zunehmend die Interessen der Vermieter_innen deckt. War es vor der von Rot-Grün eingeführten Änderung des Mietgesetzes im September 2001 noch relativ unumstritten, dass der oder die Mieterin sich mal bei Minderungen um das Dreifache verschätzen darf, so werden heute Minderungen nur noch in minimaler Höhe zugestanden oder oft gar nicht mehr gewährt. Waren Streitigkeiten bei Betriebskostenabrechnungen kein Grund zu einer Kündigung, gelten nicht gezahlte Nachforderungen häufig als Mietschulden. Und ein angeblicher oder tatsächlicher Mietrückstand von mehr als einer Monatsmiete berechtigt gleich zur fristgemäßen Kündigung. Eine der letzten Perversionen ist die Möglichkeit, Eigenbebedarf nicht nur für Personen, sondern auch für Gewerbe geltend zu machen. Im jetzigen Verfahren erhält Frau W. die Auflage, deshalb ihre Bemühungen zur Wohnungssuche nachzuweisen.
Was Frau W. erlebt, ist ein Beispiel für den alltäglichen Terror, den viele andere Mieter_innen in Berlin mitmachen. Es ist letztendlich ein Lehrstück, das nicht nur die die großen Immobiliengesellschaften oder der so genannte professionelle Spekulant ihr Geschäft mit der Wohnungsnot machen, sondern auch die Eigentümer_innen mit einem und mehreren Wohnhäusern.