In Reinickendorf sind abermals zwei Mieter_innen von Zwangsräumung bedroht. Nachdem die Zwangsräumung von Rosemarie F. am Mittwoch, den 27.02.2013, in letzter Minute ausgesetzt wurde, haben sich 2 weitere Mieter_innen aus Reinickendorf beim Bündnis „Zwangsräumungen verhindern“ gemeldet und um Unterstützung angefragt.
Darauf hin hat das Bündnis gemeinsam mit den Mieter_innen bei der BVV-Sitzung am 13.03.2013 einen offenen Brief an die Bezirksabgeordneten verteilt. In dem Brief wird der Bezirk aufgefordert, den Mieter_innen ein Darlehen für die Mietschulden zu gewähren, da dies die Rücknahme der Kündigung durch die Eigentümerin GSW bedeuten würde.
Der Brief im Wortlaut hier
An die Abgeordneten der BVV Reinickendorf
Ehepaar droht Zwangsräumung – einfache Hilfe durch Bezirk möglich // Offener Brief vom 13. März 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
G. L. und W. W.-R. droht die Zwangsräumung aus ihrer Wohnung in Berlin-Reinickendorf. Der Bezirk kann dies ganz einfach verhindern indem er ein Darlehen für die Mietschulden gewährt.
Beide wohnen bereits seit 20 Jahren in der Wohnung der GSW Immobilien AG.
2008 erkrankte G. L. lebensbedrohlich und ist seitdem 100% schwerbehindert. Es folgten Krankenkaus- und Pflegeheimaufenthalte bis 2011. Das Bezirksamt versäumte es während dieser Zeit dafür Sorge zu tragen, dass der Wohnraum von G. L. dauerhaft erhalten bleibt. W. W.-R. war es alleine nicht möglich die Miete regelmäßig zu zahlen und es kam zu Mietschulden. Diese führten zur Kündigung und zu einem Räumungstitel, der am 06.03.2013 vollstreckt werden sollte.
Mit Schreiben vom 21.02.2013 gewährte die GSW einen dreimonatigen Räumungsaufschub und bot an die Kündigung ganz zurückzuziehen, wenn die Mietschulden von knapp 9.000 Euro bis 31.03.2013 beglichen werden. G. L. und W. W.-R. haben seit Juli 2011 bereits 2.700 Euro an Mietschulden beglichen und wollen auch die restlichen Mietschulden in monatlichen Raten abzahlen. Den gesamten Betrag auf einmal zu zahlen ist ihnen aber nicht möglich.
W. W.-R. wurde wiederholt beim Bezirksamt vorstellig um Hilfe zu erhalten. Voraussetzung dafür, so wurde ihr gesagt, sei eine Bestätigung der GSW, dass das Mietverhältnis im Falle eines Ausgleichs des fehlenden Betrags weitergeführt wird und so keine Wohnungslosigkeit droht. Diese Bestätigung liegt mit dem Schreiben der GSW vom 21.02.2013 nun vor.
Das Bezirksamt verwies in der Vergangenheit auch darauf, dass der pflegebedürftige G. L. auf eine behindertengerechte Wohnung angewiesen wäre und verwehrte unter diesem Vorwand die Hilfe. G. L. ist aber nicht auf einen Rollstuhl angewiesen, sondern kann sich mit seinem Rollator fortbewegen so dass die behinderten-geeignete Hochparterre-Wohnung ausreichend ist und er zudem gerne in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben möchte.
Wir fordern deshalb den Bezirk Reinickendorf auf G. L. und W. W.-R. ein, bisher verweigertes, Darlehen für die Mietschulden zu gewähren und dadurch die drohende Obdachlosigkeit abzuwenden.
Bündnis Zwangsräumung verhindern