Prozess Eigenbedarfskündigung // Kundgebung // Mi. 12.5. // 9:30 bis 11:30 Uhr // LG Littenstr. 12-17

Update: Artikel zum Prozess im Neuen Deutschland: Kündigung ins Klo – Sieg in zweiter Instanz gegen Eigenbedarf von CDU-Politiker Ernst Brenning

* * * * * * * * * * * * * * * *
Prozess Eigenbedarfskündigung
Mittwoch, 12.5. 2021
9:30 bis 11:30 Uhr Kundgebung vor dem Landgericht

Landgericht, Littenstr. 12-17, 10179 Berlin-Mitte
* * * * * * * * * * * * * * * *

Am Mittwoch, den 12. Mai 2021, findet das Berufungsverfahren der Räumungsklagen wegen der mindestens 5. und 6. Eigenbedarfskündigung in der Reichenbergerstraße 73 des Immobilien-, Zwangsräumungs- und CDU-Clans Brenning vor dem Landgericht statt. Ab 9:30 bis 11:30 Uhr wird vor dem Gerichtsgebäude eine angemeldete Kundgebung mit Musik und informativen Redebeiträgen stattfinden.

Der vermeintliche Berliner Stadtmeister in Sachen Eigenbedarfskündigungen hat alleine im Haus Reichenbergerstr. 73 mindestens 6 Eigenbedarfskündigungen in den letzten Jahren ausgesprochen. In keiner dieser Wohnungen lebt heute ein Familienmitglied, obwohl Mieter:innen wegen dieser Kündigungen ihre Wohnungen verloren haben. Auch in anderen seiner ca. 20 weiteren Berliner Häuser wurden Mieter:innen Eigenbedarfskündigungen schriftlich oder mündlich mitgeteilt. Wie es gelingt als CDU-Justiziar, Notar und Rechtsanwalt so viele Häuser und Grundstücke zu besitzen hat auch Christoph Trautvetter von „Netzwerk Steuergerechtigkeit“ in seiner Recherche zu Eigentümergruppen auf dem Berliner Immobilienmarkt interessiert. Auf Seite S. 28 der Studie „Wem gehört die Stadt“ erklärt er wie man mit „Schenkungen“, dem „share deal“ der privaten Immobilienbesitzer:innen, zum Multimillionär mittels Steuervermeidung werden kann.

Gleichzeitig werden Eigenbedarfskündigungen häufig gegen Mieter:innen mit alten Mietverträgen ausgesprochen. So lässt sich mit einer Neuvermietung leistungsfrei wesentlich mehr Rendite mit der Miete machen. Brenning ist nicht der einzige Profiteur der Wohnungskrise in fast allen Städten, der diese Methode anwendet. So berichtet der Deutsche Mieterbund, dass im Berichtsjahr 2019 zwar die Anzahl der Mietrechtsprozesse um 5% zurückging. Die Anzahl der Prozesse wegen Eigenbedarfskündigungen ist jedoch um 7,6% gestiegen. Das ist eine anhaltenden Tendenz in den vergangenen Jahren.

Wir Mieter:innen haben selbst Eigenbedarf an unserem Wohnraum. Deshalb leben wir dort.
Setzen wir Mieter:innen unseren eigenen Bedarf an Wohnraum an 1. Stelle.
Führen wir Mieter:innen unseren Kampf gemeinsam auf der Straße und vor Gericht!
Kommt zur Kundgebung der solidarischen Prozessbegleitung am Mittwoch, den 12. Mai ab 9:30 Uhr!

Eigenbedarf kennt keine Kündigung — E3K